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Einzugstermin bestätigen (Wohnungsgeberbescheinigung)

Beschreibung

Zieht jemand um, muss sie oder er innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden.

Dafür ist eine Wohnungsgeberbescheinigung notwendig. Sonst ist eine Anmeldung nicht möglich.

Zuständige Stelle
Melde- und Ausweiswesen
Hausanschrift:
Olgastraße 66
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 3322+49 731 161 3322
Fax: +49 731 161 1677
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