Eintragung in die Handwerksrolle - Ausnahmebewilligung nach § 8 HWO beantragen
Zuständige Stelle
Formulare
Beschreibung
Handwerkskammer Ulm
Olgastraße 72
89073 Ulm
Telefon: 0731/1425-00731/1425-0
Fax: 0731/1425-9000
E-Mail senden
Sichere Servicekonto-Nachricht senden
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- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Mit einer Ausnahmebewilligung erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle für ein zulassungspflichtiges Handwerk.
Achtung: Damit dürfen Sie keinen Meistertitel führen und im betreffenden Handwerk nicht ausbilden.
Die Bewilligung kann auf technisch und wirtschaftlich abgrenzbare Teiltätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks beschränkt werden.