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Eintragung in die Handwerksrolle - Ausnahmebewilligung nach § 8 HWO beantragen

Zuständige Stelle
Handwerkskammer Ulm
Olgastraße 72
89073 Ulm

Telefon: 0731/1425-00731/1425-0
Fax: 0731/1425-9000
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Formulare Beschreibung

Mit einer Ausnahmebewilligung erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle für ein zulassungspflichtiges Handwerk.

Achtung: Damit dürfen Sie keinen Meistertitel führen und im betreffenden Handwerk nicht ausbilden.

Die Bewilligung kann auf technisch und wirtschaftlich abgrenzbare Teiltätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks beschränkt werden.