Durchführung von Wochenmärkten beantragen
Zuständige Stelle
Beschreibung
Bürgerdienste - Ortspolizeibehörde, Jagd- und Fischereiwesen, Obdachlosenbehörde, Heimaufsicht, Sondernutzungen
Hausanschrift:
Olgastraße 66
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm
Telefon: +49 731 161 3212+49 731 161 3212
Fax: +49 731 161 3211
E-Mail senden
Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Hausanschrift:
Olgastraße 66
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm
Telefon: +49 731 161 3212+49 731 161 3212
Fax: +49 731 161 3211
E-Mail senden
Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Online-Services:
Online beantragenDie meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.
Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der mehrere Händler bestimmte Warengruppen anbieten dürfen. Wenn Sie einen Wochenmarkt veranstalten wollen, benötigen Sie dafür die Festsetzung der zuständigen Behörde.
Mit der Festsetzung dürfen Sie als Veranstalter den Wochenmarkt abhalten und sind zur Durchführung verpflichtet.