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Beschäftigung schwerbehinderter Menschen anzeigen

Zuständige Stelle
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Hausanschrift:
Lindenspürstraße 39
70176 Stuttgart
Postfach:
70049 Stuttgart

Telefon: 0711/6375-00711/6375-0
E-Mail senden
Agentur für Arbeit Ulm
Hausanschrift:
Wichernstraße 5
89073 Ulm
Postfach:
Agentur für Arbeit Ulm
89065 Ulm

Telefon: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkunden kostenlos aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen:
Tel: 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer/Arbeitsuchende)
Tel: 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber)

Fax: 0731 / 160- 499
Beschreibung

Online-Services:

Berechnung der Ausgleichsabgabe und die Erstellung der Anzeige

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Private und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätze im Sinne des § 156 Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) haben, müssen auf wenigstens 5% der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen.

Wie viele schwerbehinderte Menschen sie beschäftigen müssen, ist abhängig von der Betriebsgröße. Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, haben sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu zahlen.