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Beglaubigung von öffentlichen Urkunden für das Ausland beantragen

Beschreibung

Es gibt zwei Arten der Beglaubigung, die Apostille und die Legalisation.

Bei einer Beglaubigung prüfen und bestätigen die zuständigen Stellen in Deutschland die

  • Echtheit der Unterschrift auf der Urkunde,
  • Berechtigung der unterzeichnenden Person zur Ausstellung der Urkunde sowie
  • Echtheit des Dienstsiegels ("Wappensiegels") der ausstellenden Behörde.

Beglaubigte Urkunden müssen Sie im Ausland normalerweise in folgenden Fällen vorlegen: Sie wollen dort

  • arbeiten,
  • heiraten,
  • ein Kind adoptieren oder
  • einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin in einer Auslandsniederlassung beschäftigen.

Apostille

Bestimmte Länder sind dem Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten. Für diese Länder ist es ausreichend, die erforderliche Urkunde mit einer Apostille zu versehen. Mit dieser Apostille bestätigt die zuständige deutsche Behörde die Echtheit der deutschen öffentlichen Urkunde. Die Konsularbeamten oder Konsularbeamtinnen des entsprechenden ausländischen Staates müssen nicht mehr beteiligt werden. Diese Urkunde wird dort anerkannt.

Legalisation

Die Legalisation ist für Länder notwendig, die diesem Abkommen nicht beigetreten sind. Dort benötigte Urkunden müssen von der zuständigen deutschen Behörde vorbeglaubigt werden. Danach erfolgt die Bestätigung der Echtheit durch das Konsulat des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Erst dann kann die Urkunde im Ausland verwendet werden.

Einige Staaten verlangen zusätzlich zu der oben beschriebenen Vorbeglaubigung eine Endbeglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten . Im Anschluss an die Vorbeglaubigung der deutschen Stelle beglaubigt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten im Auftrag des Auswärtigen Amtes die Unterschrift der deutschen öffentlichen Urkunde.

Zuständige Stelle
Bundesverwaltungsamt
Hausanschrift:
Barbarastraße 1
50735 Köln
Lieferanschrift:
50728 Köln

Telefon: 022899 / 358-0 oder
0221 / 758-0
Fax: 22899 / 358-2823
E-Mail senden
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM)
Thouretstraße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711/279-00711/279-0
Fax: 0711/279-2810
De-Mail: postelle@km.kv.de-mail.de
E-Mail senden
Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Deutsches Patent- und Markenamt
Hausanschrift:
Zweibrückenstraße 12
80331 München
Lieferanschrift:
80297 München

Telefon: 089 / 2195-0089 / 2195-0
Fax: 089 / 2195-2221
E-Mail senden
Landgericht Ulm
Olgastraße 106
89073 Ulm

Telefon: 0731/18900731/1890
Fax: 0731/1892070
De-Mail: lg-ulm@egvp.de-mail.de
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
DE.Justiz.5cb6bd29-2b2c-4767-831f-33280323b7d3.6554
E-Mail senden
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Königstr. 46
70173 Stuttgart

Telefon: 0711-279-00711-279-0
Fax: 0711-279-3080
De-Mail: poststelle@mwk.bwl.de-mail.de
E-Mail senden
Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Regierungspräsidium Tübingen
Hausanschrift:
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Postfach:
72016 Tübingen

Telefon: 07071 757-007071 757-0
Fax: 07071 757-3190
De-Mail: poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de
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