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Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung mitteilen

Zuständige Stelle
Referat 54.5 - Strahlenschutz
Hausanschrift:
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Postfach:
72016 Tübingen

Beschreibung

Online-Services:

Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung mitteilen

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Möchten Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz schnellstmöglich mitteilen.

Es kann verschiedene Gründe dafür geben, weshalb Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben. Die Beendigung des Betriebs kann beispielsweise der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein. In jedem Fall müssen Sie die zuständige Behörde für Strahlenschutz schnellstmöglich darüber informieren.