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Ausnahmen von Vorschriften der Gefahrstoffverordnung beantragen

Zuständige Stelle
Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
Albertstraße 5
79104 Freiburg i. Br.

Telefon: 0761 208 00761 208 0
Fax: 0761 208 394200
De-Mail: poststelle.rpf@im.bwl.de-mail.de
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Stadtplanung, Umwelt, Baurecht - Gewerbeaufsicht
Hausanschrift:
Münchner Straße 4
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 6065+49 731 161 6065
Fax: +49 731 161 1622
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Beschreibung

Wenn Sie Arbeiten mit Gefahrstoffen unter Abweichung von den Regelungen der Gefahrstoffverordnung durchführen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

Um die Ausnahme zu erhalten, müssen Sie belegen können, dass die von Ihnen getroffene Maßnahme oder das Vorhaben dem Schutzziel der Gefahrstoffverordnung entspricht. Eine Ausnahme können Sie beispielsweise beantragen für:

  • Abweichung von Lagervorschriften,
  • Dauerhaftes Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA),
  • Ausnahmen von gesetzten Fristen.