Ausländische Zeugnisse - Anerkennung beantragen
Zuständige Stelle
Formulare
Beschreibung
Referat 73.2 Zeugnisanerkennungsstelle
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
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Online-Services:
Online beantragenDie meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.
Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Bearbeitungsdauer
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Die Anerkennung ist notwendig, wenn Sie beispielsweise
- bestimmte weiterführende Schulen besuchen oder
- sich für bestimmte Ausbildungsberufe bewerben oder möchten.
- einen Beruf in der Kindertagesbetreuung ausüben möchten.
Zur Anerkennung wird der ausländische Bildungsnachweis einem vergleichbaren Abschluss in Baden-Württemberg zugeordnet.
Beispiele für Zeugnisse oder Abschlüsse, die zugeordnet beziehungsweise anerkannt werden:
- Realschulabschluss oder ein dazu gleichwertiger Ausbildungsstand
- Hauptschulabschluss oder ein dazu gleichwertiger Ausbildungsstand
- Berufsabschluss einer reglementierten Ausbildung im Bereich Kindertagesbetreuung
- Hochschulreife für berufliche Zwecke
- Hochschulzugangsqualifikation für deutsche Bewerber und Bewerberinnen mit ausländischen Bildungsnachweisen