Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
Beschreibung
Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).
Bürgerdienste - Ortspolizeibehörde, Jagd- und Fischereiwesen, Obdachlosenbehörde, Heimaufsicht, Sondernutzungen
Olgastraße 66
89073 Ulm
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