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Adoptionspflege eines minderjährigen Kindes aufnehmen

Beschreibung

Wenn Sie ein minderjähriges Kind adoptieren möchten, nehmen Sie es zuvor in Adoptionspflege. Diese Vorbereitungszeit soll die Prognose erleichtern, ob ein Eltern-Kind-Verhältnis entstehen wird. Die Adoptionspflege ist gesetzlich vorgeschrieben.

Das Kind lebt vor der Adoption in der Pflege der künftigen Adoptiveltern. Im Regelfall beträgt diese Zeit ein Jahr. Sie beginnt mit dem Tag, an dem die künftigen Adoptiveltern das künftige Adoptivkind in ihren Haushalt aufnehmen. Sie endet mit dem Tag, an dem das Familiengericht die Adoption ausspricht. Je älter das Kind ist, desto länger sollte die Adoptionspflegezeit sein. Die Adoptionspflegezeit kann kürzer sein, wenn zum Beispiel bereits eine soziale Bindung zwischen den künftigen Eltern und dem Adoptivkind besteht. Das kann der Fall sein, wenn das Kind durch den Stiefelternteil oder durch den anderen Lebenspartner angenommen wird.

Die leiblichen Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben wollen, können sich an der Auswahl der Adoptiveltern beteiligen.

Zuständige Stelle
Sozialraum Mitte/Ost
Kornhausplatz 4-6
89073 Ulm

Telefon: +49 731 161 5153+49 731 161 5153
Sozialraum Weststadt/Söflingen
Moltkestraße 20
89077 Ulm

Telefon: +49 731 161 5361+49 731 161 5361