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Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen

Beschreibung

Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister.

Wenn Sie neue Geburtsurkunden beziehungsweise neue beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister benötigen, können Sie diese beantragen.

Haben Sie Ihr Kind im Ausland adoptiert, müssen Sie die Beurkundung in Deutschland beantragen.

Zuständige Stelle
Standesamt
Hausanschrift:
Marktplatz 1
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 3358+49 731 161 3358 (Allgemeine Fragen zum Standesamt und Terminvergabe Kirchenaustritte)
Fax: +49 731 161 1667
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