Abwasserbeseitigung - dezentrale Beseitigung von Regenwasser beantragen oder anzeigen
Zuständige Stelle
Beschreibung
Stadtplanung, Umwelt, Baurecht - Altlasten, Boden und Wasser
Hausanschrift:
Münchner Straße 4
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm
Postfach:
umweltrecht@ulm.de
Telefon: +49 731 161 6041+49 731 161 6041
Fax: +49 731 161 1622
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- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Wenn Sie Niederschlagswasser dezentral auf dem eigenen Grundstück beseitigen wollen, benötigen Sie dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Nur in bestimmten Fällen ist dies erlaubnisfrei möglich.
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Unternehmen müssen das Niederschlagswassers ordnungsgemäß beseitigen.
Ist ein Grundstück nicht an die Kanalisation angeschlossen, müssen Sie Niederschlagswasser, wenn dies mit vertretbarem Aufwand und schadlos möglich ist,
- durch ortsnahe Versickerung oder
- ortsnahe Einleitung in ein oberirdisches Gewässer
beseitigen.