Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
Online-Services:
Terminvereinbarung im Verwaltungsgebaeude Stadt Ulm Muenchnerstrasse 2 89073 UlmDie meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.
Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.
- Bezugsort
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Bearbeitungsdauer
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumgsfähig sind.
Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,
- eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder
- eine Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses auf Ihr Kind zu übertragen.
Münchner Straße 2
89073 Ulm
Telefon: +49 731 161 6999+49 731 161 6999
Fax: +49 731 161 1630
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