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Übernahme der Bestattungskosten beantragen (Sozialhilfe)

Zuständige Stelle
Erstanlaufstelle Böfingen
Haslacher Weg 89/91
89075 Ulm

Telefon: +49 731 161 5249+49 731 161 5249
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Erstanlaufstelle Wiblingen
Buchauer Straße 8-10
89079 Ulm

Telefon: +49 731 161 5229+49 731 161 5229
E-Mail senden
Erstanlaufstelle Mitte/Ost
Kornhausplatz 4-6
89073 Ulm

Telefon: +49 731 161 5153+49 731 161 5153
E-Mail senden
Erstanlaufstelle Weststadt/Söflingen
Moltkestraße 20
89077 Ulm

Telefon: +49 731 161 5361+49 731 161 5361
E-Mail senden
Digitale Anträge Soziales
Schwambergerstraße 1
89073 Ulm

Telefon: +49 731 161 5101+49 731 161 5101
E-Mail senden
Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Erstanlaufstelle Eselsberg
Virchowstraße 4
89075 Ulm

Telefon: +49 731 161 5322+49 731 161 5322
E-Mail senden
Beschreibung

Online-Services:

Bestattungskostenhilfe beantragen

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Wenn jemand stirbt und bestattet werden muss, müssen Sie als angehörige Person für die Bestattung sorgen und die dabei anfallenden Kosten vorerst übernehmen.

Zum Tragen der Bestattungskosten verpflichtet sind nacheinander:

  • vertraglich Verpflichtete (zum Beispiel bei einer Bestattungsvorsorgevereinbarung)
  • der Erbe/Erbin und bei einer Erbengemeinschaft jeder Miterbe/Miterbin
  • Unterhaltsverpflichtete
  • bestattungspflichtige Personen gemäß Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes oder, wenn es so ein Gesetz nicht gibt, nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Wenn Sie die Bestattung veranlasst haben, ohne dazu verpflichtet gewesen zu sein, haben Sie einen Ausgleichsanspruch gegen den oder die Verpflichteten.

Es ist ratsam, sich vor Auftragserteilung einer Bestattung vom Sozialamt beraten zu lassen.