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Bildung und Teilhabe

Kinder stehen und sitzen um einen Brunnen herum

Seit 2011 sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, berechtigt, Leistungen aus dem Bildungspaket zu bekommen.

Welche Leistungen gibt es?
  • Mittagsverpflegung in Schule, Kita und Kindertagespflege
  • Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit
  • Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten in Schule oder Kita
  • Angemessene Lernförderung zur Erreichung des Lernziels
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • Erforderliche Fahrtkosten der Schülerbeförderung
Wer kann Leistungen beantragen?
Leistungsanspruch auf das Bildungspaket haben Kinder und Jugendliche, wenn sie
  • leistungsberechtigt nach dem SGB II sind oder
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII oder
  • Sozialhilfe nach § 2 / § 3 AsylblG oder
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag bekommen
Bei Bezug von Asylbewerberleistungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Ansprechperson für die Asylbewerberleistungen.