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Zehn Jahre Kommunaler Ordnungsdienst

Beitragen zu einer sicheren Stadt

Sicherheit und Ordnung

© www.ulm.de

Sie sind Ansprechpartner für Passanten und Touristen: die Frauen und Männer des Kommunalen Ordnungsdienstes (kurz KOD). 2008 wurde der KOD ins Leben gerufen. Ziel war es, „als Untere Polizeibehörde auch auf den Straßen Ulms Präsenz zu zeigen“, sagt Roland Häußler, Chef der Ulmer Bürgerdienste, zu denen auch der KOD gehört.

Inzwischen besteht der KOD aus acht Personen, zwei Frauen und sechs Männern, die im Schichtdienst und an den Wochenenden bis in die späten Abendstunden im Einsatz sind. Zu erkennen ist der KOD an seiner blauen Uniform mit der Aufschrift "Polizeibehörde" und dem Stadt Ulm-Wappen.

Vielfalt an Aufgaben

Das Aufgabenspektrum des KOD ist groß. Typische Aufgaben sind Kontrollen in Fußgängerzonen, Grünanlagen und auf Spielplätzen, aber auch in Gaststätten. Dort geht es üblicherweise um die Einhaltung von Sperrzeitregelungen und den Nichtraucherschutz. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auch bei Ruhestörungen tätig und haben ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Jugendschutz-Vorschriften, wie etwa die Alkoholabgabe an Jugendliche, das Rauchen durch Jugendliche in der Öffentlichkeit und deren Aufenthalt zu später Abend- oder Nachtstunde.

Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Aufgaben, um die sich die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter kümmern, seien es aufdringliche Bettlerinnen und Bettler, nicht angeleinte Hunde in Grünanlagen oder Waffenkontrollen bei berechtigten Waffenbesitzern.

Stellung von Polizeibeamten

Der KOD erfüllt polizeiliche Aufgaben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben daher die Stellung von Polizeibeamten. Der KOD darf im Rahmen seiner Zuständigkeit Verwarnungen aussprechen, Verwarnungsgelder erheben und Bußgeldverfahren einleiten, aber auch Personen anhalten und befragen, deren Personalien feststellen, Platzverweise aussprechen, Gegenstände sicherstellen und beschlagnahmen. Sogar unmittelbarer Zwang darf ausgeübt werden - wenn es die Situation unbedingt erfordert und die polizeiliche Aufgabe nicht auf andere Art erfüllt werden kann. Der KOD hilft aber auch ganz unkompliziert den Bürgerinnen und Bürger, z. B. wenn sich ein Tourist verlaufen hat, ein Kind im Gedränge verloren gegangen ist oder die nächste öffentliche Toilette gefunden werden muss.

Anforderungen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bringen eine hohe soziale Kompetenz, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit als wesentliche persönliche Eigenschaften mit. Darüber hinaus besuchen sie interne und externe Fortbildungen, bei denen sie speziell geschult werden. Dabei werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben dem rechtlichen Wissen auch Deeskalations- und Kommunikationstechniken vermittelt. Der Einsatz von Abwehrtechniken wird regelmäßi bei der Landespolizei trainiert.

Derzeitwird in Ulm auch ein "Gemeindevollzugsdienst Plus" getestet. Dabei sollen die 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdiensts neben der Überwachung des ruhenden Verkehrs auch ausgewählte KOD-Aufgaben, beispielsweise die Überwachung der Anleinpflicht für Hunde oder von aggressivem Betteln in der Fußgängerzone, mit übernehmen. Erst Ergebnisse sollen Ende 2018 vorliegen und ausgewertet werden. „Wir wollen die vorhandenen personellen Möglichkeiten möglichst optimal einsetzen und Synergieeffekte ausschöpfen“, sagt Häußler. „Ulm soll bleiben, was es ist: eine sichere Stadt. Dazu tragen wir bei.“