Zehn Jahre Kommunaler Ordnungsdienst
Beitragen zu einer sicheren Stadt
Sie sind Ansprechpartner für Passanten und Touristen: die
Frauen und Männer des Kommunalen Ordnungsdienstes (kurz KOD). 2008 wurde der
KOD ins Leben gerufen. Ziel war es, „als Untere Polizeibehörde auch auf den
Straßen Ulms Präsenz zu zeigen“, sagt Roland Häußler, Chef der Ulmer Bürgerdienste,
zu denen auch der KOD gehört.
Inzwischen besteht der KOD aus acht Personen, zwei Frauen
und sechs Männern, die im Schichtdienst und an den Wochenenden bis in die
späten Abendstunden im Einsatz sind. Zu erkennen ist der KOD an seiner blauen
Uniform mit der Aufschrift "Polizeibehörde" und dem Stadt Ulm-Wappen.
Vielfalt an
Aufgaben
Das Aufgabenspektrum des KOD ist groß. Typische Aufgaben
sind Kontrollen in Fußgängerzonen, Grünanlagen und auf Spielplätzen, aber auch
in Gaststätten. Dort geht es üblicherweise um die Einhaltung von Sperrzeitregelungen
und den Nichtraucherschutz. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auch
bei Ruhestörungen tätig und haben ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung
der Jugendschutz-Vorschriften, wie etwa die Alkoholabgabe an Jugendliche, das
Rauchen durch Jugendliche in der Öffentlichkeit und deren Aufenthalt zu später
Abend- oder Nachtstunde.
Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Aufgaben, um die
sich die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter kümmern, seien es
aufdringliche Bettlerinnen und Bettler, nicht angeleinte Hunde in Grünanlagen
oder Waffenkontrollen bei berechtigten Waffenbesitzern.
Stellung von
Polizeibeamten
Der KOD erfüllt polizeiliche Aufgaben. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter haben daher die Stellung von Polizeibeamten. Der KOD darf im Rahmen
seiner Zuständigkeit Verwarnungen aussprechen, Verwarnungsgelder erheben und
Bußgeldverfahren einleiten, aber auch Personen anhalten und befragen, deren
Personalien feststellen, Platzverweise aussprechen, Gegenstände sicherstellen
und beschlagnahmen. Sogar unmittelbarer Zwang darf ausgeübt werden - wenn es
die Situation unbedingt erfordert und die polizeiliche Aufgabe nicht auf andere
Art erfüllt werden kann. Der KOD hilft aber auch ganz unkompliziert den
Bürgerinnen und Bürger, z. B. wenn sich ein Tourist verlaufen hat, ein Kind im
Gedränge verloren gegangen ist oder die nächste öffentliche Toilette gefunden
werden muss.
Anforderungen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bringen eine hohe
soziale Kompetenz, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit als wesentliche
persönliche Eigenschaften mit. Darüber hinaus besuchen sie interne und externe
Fortbildungen, bei denen sie speziell geschult werden. Dabei werden den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben dem rechtlichen Wissen auch
Deeskalations- und Kommunikationstechniken vermittelt. Der Einsatz von
Abwehrtechniken wird regelmäßi bei der Landespolizei trainiert.
Derzeitwird in Ulm auch ein "Gemeindevollzugsdienst Plus"
getestet. Dabei sollen die 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Gemeindevollzugsdiensts neben der Überwachung des ruhenden Verkehrs auch
ausgewählte KOD-Aufgaben, beispielsweise die Überwachung der Anleinpflicht für
Hunde oder von aggressivem Betteln in der Fußgängerzone, mit übernehmen. Erst Ergebnisse
sollen Ende 2018 vorliegen und ausgewertet werden. „Wir wollen die vorhandenen personellen Möglichkeiten möglichst
optimal einsetzen und Synergieeffekte ausschöpfen“, sagt Häußler. „Ulm soll bleiben, was es ist: eine sichere Stadt. Dazu
tragen wir bei.“