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Runder Tisch Gastgewerbe: Heizstrahler und eine verlängerte Außenbewirtung sollen in der Krise helfen

Ein reichlich gedeckter Tisch in einem Ulmer Restaurant

© UNT

Künftig wird der Einsatz von Infrarotheizstrahlern in der Ulmer Gastronomie erlaubt sein, auch die Genehmigung zur Außenbewirtschaftung wird pauschal verlängert. Das ist das Ergebnis des 4. Runden Tisches, zu dem Oberbürgermeister Gunter Czisch am Mittwoch (7. Oktober) Gastronomen und Hoteliers, Vertreter der DEHOGA, der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und der Gemeinderatsfraktionen eingeladen hatte. Bei dem Treffen, das dieses Mal in den Räumen der IHK an der Olgastraße stattfand, waren auch die IHK, die Ulm/Neu-Ulm Touristik UNT und der Verein Ulmer City vertreten.

"Wir wollen mit diesen Regelungen das Gastgewerbe unterstützen, das unter den Auswirkungen der Corona-Krise besonders leidet", betonte Czisch, der zugleich anmahnte, die gebotene Rücksichtnahme auf Innenstadtbewohner und die Begrenzung des Infektionsrisikos nicht aus dem Blick zu verlieren. Es gehe aber auch um Arbeitsplätze sowie langfristig um die Attraktivität der Stadt für Einheimische und Touristen.

Im Einzelnen einigte sich die Runde auf folgende, von der Verwaltung vorgeschlagene Punkte:

  • Die Erlaubnis zur Außengastronomie wird im aktuell genehmigten Umfang bis zum 30. April 2021 verlängert. Auf die Erhebung der anfallenden Gebühren wird weiterhin verzichtet.
  • Die Gastronomen dürfen Schirme, Markisen und andere Unterstellmöglichkeiten als Witterungsschutz anbieten, Hütten oder Zelte sind dagegen auf öffentlichen Flächen nicht erlaubt.
  • Untersagt bleibt auch der Einsatz gasbetriebener Heizpilze - aus Umweltschutzgründen. Erlaubt sind hingegen Infrarotheizstrahler und sonstige elektrische Heizgeräte.
  • Da viele Wirte die Heizgeräte erst anschaffen müssen, kommt die Verwaltung ihnen entgegen: Sie dürfen die Geräte drei Jahre lang betreiben, unabhängig von der weiteren Pandemieentwicklung, um so eine gewisse Planungssicherheit zu haben.
  • Gemeinderat und Stadtverwaltung haben bei der Verlängerung der Außengastronomie aber auch die Anwohner im Blick: die Außenbewirtschaftung endet an allen Wochentagen spätestens um 22 Uhr.
  • Bisherige Genehmigungen, die über diese Regelungen hinausgehen, genießen Bestandsschutz.