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Schwörtagsfeiern: Antrag auf immaterielles Kulturerbe

Luftaufnhame auf dem Weinhof, auf den hunderte von Menschen strömen.

Die Schwörtagsfeiern, wie sie heute noch in Esslingen, Reutlingen und Ulm begangen werden, stellen ein wichtiges Element für das Selbstverständnis der ehemaligen Reichsstädte dar. Dies betont der gemeinsame Antrag der drei Städte für das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes, der nun beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg eingereicht wurde.

Das Kulturerbelabel möchte „kulturelle Vielfalt in Deutschland sichtbar machen“, nach Auffassung der drei Kommunen tragen die Schwörtagstraditionen auf besondere Weise dazu bei. Sie gelten heute, so heißt es im Antragstext, "als Ausdruck kommunaler Demokratie und Selbstbestimmung" und verweisen zudem auf historische Verbindungen und Gemeinsamkeiten der einstigen Reichsstädte im deutschen Südwesten. Prof. Dr. Eva-Maria Seng, international renommierte Fachfrau für Kulturerbefragen, bescheinigt der Schwörtagstradition ein hohes Maß an gemeinschaftsbildenden Elementen und empfiehlt nachdrücklich die Aufnahme in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Der Städteantrag wird auch von der Stuttgarter Landeshistorikerin Prof. Dr. Sabine Holtz unterstützt. Laut Holtz verknüpft diese Tradition "Gehalt und Symbolwelt früher politischer Partizipationsformen mit heutigem bürgerschaftlichem Engagement."

In einer ersten Auswahlrunde schlägt das Ministerium für Wissenschaft und Kunst des Landes bis zu vier aussichtsreiche Anträge vor, die nach Berlin gemeldet werden. Dort beratschlagt die Deutsche Unesco-Kommission über eine Empfehlung für die nationale Kulturerbeliste. Überdies besteht die Chance, ins Rennen um die internationale Anerkennung zu gehen. Die Kulturministerkonferenz der Länder und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bestätigen die Auswahlempfehlungen des Expertenkomitees abschließend, mit einer Entscheidung des Gremiums ist bis Frühjahr 2021 zu rechnen.

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