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Unterbringung Geflüchteter in den Ortsteilen: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Die Stadt sucht Unterkünfte für Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten, die in Ulm Schutz suchen. Die Kapazitäten in der Kernstadt sind erschöpft, deshalb werden nun auch die Ortsteile einbezogen. Das entschied der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 10. November. In den Ortsteilen sollen bis zum zweiten Quartal 2023 Modulbauten erstellt werden, in denen etwa 400 Menschen leben können.

Im diesem Zusammenhang tauchten immer wieder Bürgerfragen auf. Antworten auf die wichtigsten Fragen präsentieren wir Ihnen auf dieser Seite, die wir bei veränderter Sachlage natürlich aktualisieren. Die entsprechenden Sitzungsunterlagen mit allen Details können hier eingesehen werden: Unterbringung Geflüchteter - Schwerpunkt Container Standorte - Projekt- und Baubeschluss

Wichtige Fragen zum Thema:

Allgemeine Situationsbeschreibung:

So viele Geflüchtete wie noch nie in den letzten Jahrzehnten leben inzwischen in Ulm. Jede Woche kommen 35 bis 40 weitere Menschen dazu, die hier Schutz suchen. Bisher wurden diese Menschen in Wohnobjekten in der Kernstadt untergebracht. Zum Beispiel in Gemeinschaftsunterkünften im Mähringer Weg, in der Römerstraße, der Ulm-Messe und darüber hinaus in über 70 dezentralen Unterkünften im Stadtgebiet. Nun sollen auch die Ortschaften verstärkt in die Verantwortung genommen werden - auch weil es in der Kernstadt keine zeitnah realisierbare Alternativen mit ausreichender Kapazität mehr gibt. Parallel wird weiterhin mit Nachdruck um private Unterbringungsangebote geworben.

Nach welchen Kriterien werden die Geflüchteten auf die Kommunen verteilt?

• Die Aufnahmequote richtet sich nach dem sogenannten "Königsteiner Schlüssel":
- Das Büro der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz berechnet die Zuteilungsquote jedes Jahr neu
- Die Zusammensetzung richtet sich zu zwei Drittel nach dem Steueraufkommen und zu einem Drittel nach der Bevölkerungszahl der jeweiligen Länder

Vertiefende Information zur Systematik finden Sie unter folgendem Link: Königsteiner Schlüssel

Anzahl der Geflüchteten pro Ortschaft und zeitlicher Ablauf

Ziel ist es, im Laufe des Jahres 2023 auf diesem Weg Wohnraum für rund 400 Geflüchtete in den Ortschaften zu schaffen. Welche Standorte konkret und in welcher Reihenfolge belegt werden, darüber wird der Gemeinderat voraussichtlich im Februar 2023 entscheiden. Die Geflüchteten sollen frühestens im Sommer 2023 möglichst gleichmäßig auf die Ortschaften verteilt werden. Die Anzahl der Personen pro Ortschaft soll dabei 2,5 - 3 % der Einwohnerzahl nicht überschreiten. Befürchtungen, es kämen Hunderte Geflüchteter in eine kleine Ortschaft, sind unbegründet

Zusammensetzung der Flüchtlingsgruppen

Es wird Wohnraum für alle Geflüchteten in Ulm benötigt. Hierzu zählen ukrainische Familien ebenso wie z. B. afghanische, syrische oder afrikanischstämmige Familien und Alleinreisende. Seit 2015 hat die Stadt Ulm umfangreiche Erfahrungen in der Unterbringung von Geflüchteten gesammelt. Bisher ist es immer gelungen verträglich zum Umfeld zu belegen. Ein funktionierendes Integrationsmanagement und dezentrale Hausleitungen, die sich kümmern, tragen dazu bei.
Generell lässt sich sagen, dass sich die Menschen, die für einen Einzug dort vorgesehen sind, schon längere Zeit in der Stadt aufhalten. Sie kennen wichtige institutionelle Anlaufstellen und Ansprechpersonen und benötigen auch keine sozialpädagogische Vor-Ort-Betreuung mehr. Dieser Umstand wird den Integrationsprozess erleichtern und beschleunigen.

Warum werden diese Unterkünfte gebaut und wie lange sollen sie an den Standorten stehen?

Bebaut werden sollen die ausgewählten Grundstücke mit Modulbauten, die einerseits städtebaulich verträglicher sind als ähnlich teure Stahlcontainer, die andererseits aber mobil sind, sodass die belegten Flächen auch wieder freigemacht werden können, sollten sie in einigen Jahren nicht mehr benötigt werden. Eine Einschätzung, wann das der Fall sein wird, ist sehr schwer zu treffen. Die weitere Entwicklung im Ukraine-Krieg wird dabei eine wichtige Rolle spielen. Auch Flüchtlingsbewegungen aus anderen Regionen haben sich in den vergangenen Jahren als sehr volatil erwiesen.

Für die Antragsstellung auf Landesförderung ist Voraussetzung, dass die mobilen Bauten einen Lebenszyklus von mindestens 20 Jahren haben. Die Nutzungsbindung für die Unterbringung von Geflüchteten läuft über 10 Jahre. Ob die Gebäude während dieser Zeit immer am selben Ort stehen ist unerheblich. Werden die Modulbauten bereits früher nicht mehr benötigt, muss evtl. ein Teil des Zuschusses wieder zurückbezahlt werden.

Wie lange sollen die Geflüchteten jeweils in den Unterkünften leben?

Die Modulbauten sind als Anschlussunterbringung geplant, d. h. die Zeit, in der die Menschen dort wohnen können, ist nicht begrenzt, sondern richtet sich nach dem Bedarf. Geflüchtete, die dort untergebracht werden, waren zuvor schon in Landeserstaufnahmeeinrichtungen bzw. in Ulmer Gemeinschaftsunterkünften, haben eine Bleibeperspektive, sodass sie vor Ort ankommen können.

Infrastruktur - Kita, Schule, Ärzte, ÖPNV

Alle Ortschaften sind generell sehr gut durch den ÖPNV an das Stadtzentrum angebunden. Im Ulmer Norden besteht auch eine sehr gute Erreichbarkeit zwischen den Ortschaften. Dadurch ist auch der Zugang zu Einkaufsmöglichkeiten vor Ort (Einkaufszentrum Lehr) gesichert.
In Bezug auf Kitas und Schulen wird die Verwaltung mögliche Engpässe im Auge behalten und bei der Zuteilung von Geflüchteten berücksichtigen. So wird eine Überforderung vor Ort bezüglich der zu erbringenden Integrationsleistung vermieden.

Welche Alternativen wurden geprüft? Wie sahen diese aus? Warum wurden diese ggfls. verworfen?

  • Seit März 2022 hat die Stadt Ulm mehrfach anlässlich des Ukraine Krieses intensiv um Wohnraum geworben - auch in den Ortschaften.
  • Insgesamt 74 dezentrale Unterbringungsobjekte (oft mit mehreren Wohneinheiten) konnten bereits im Stadtgebiet belegt werden Einige Objekte die für den Abriss oder Verkauf vorgesehen waren wurden nochmal zur Nutzung verlängert und werden zur Unterbringung genutzt (u.a. am Heigeleshof).
  • Die UlmMesse ist belegt mit aktuell 240 Personen (davon wird ein Großteil auch über den Winter bleiben).
  • Es wurden freie Liegenschaften zu Wohnraum umgebaut (Bsp. Offizierscasino)
  • Mit Bund und Land wurden und werden intensive Gespräche mit der Ziel der Überlassung von Liegenschaften geführt - einiges konnte hier auch bereits erreicht werden.
  • Über die "Drehscheibe Wohnraum" wurde für 220 Personen privater Wohnraum akquiriert
  • 140 Plätze entstehen zeitnah in Containern in der Friedrichsau.
  • Die Akquise läuft weiter (die Unterbringung in den Ortschaften - wenn sie wie geplant erfolgt - deckt lediglich einen Teil des zusätzlichen Bedarfs ab)
  • Es wurden sämtliche städtischen Liegenschaften, bebaut und unbebaut, gelistet und näher untersucht. Ausgesondert wurden Gebäude, die nicht zu sanieren sind, bzw. Grundstücke, die nach liegenschaftlichen (bspw. Verpachtung an Vollerwerbslandwirt, Rückübertragungsanspruch für Kunden....), baurechtlichen und erschließungstechnischen (bspw. Grundstückserschließung nicht gesichert oder sehr aufwendig, Höhenversätze....) Gesichtspunkten nicht genutzt werden können.
  • Die dann übrigen Grundstücke wurden in Abwägung unterschiedlicher Vor- und Nachteile von einer fachübergreifenden Arbeitsgruppe der Verwaltung priorisiert und werden nun den Ortsvorstehern und Ortschaftsräten vorgelegt um dort wo möglich noch priorisiert zu werden, bzw. weitere Aspekte zu hören.

Zum weiteren Vorgehen:

  • Die Stadt geht nach der Beschlussfassung des Gemeinderats in das Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahren für Modulbauten, in denen ca. 400 Personen Platz finden.
  • Alternativvorschläge für andere Grundstücke die aus den Ortschaften eingehen, werden von der Verwaltung zeitnah auf Realisierungsmöglichkeiten geprüft.
  • Für bereits identifizierte, geeignete Grundstücke wird parallel bereits das baurechtliche Verfahren auf den Weg gebracht. Ziel ist, am Ende Baurecht für mehr Gebäude als benötigt zu beantragen bzw. zu erhalten, damit der Gemeinderat im Lichte der konkreten Möglichkeiten und nach Abstimmung mit den Ortschaften Anfang 2023 konkrete Baubeschlüsse fassen kann.