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Spielbetrieb am Theater Ulm wird fortgesetzt

Theater

Die neue Corona-Verordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg ermöglicht eine Fortsetzung des Spielbetriebs am Theater Ulm unter bestimmten behördlichen Auflagen. Das bedeutet, dass während der aktuellen Corona-Alarmstufe die Sitzplatzkapazität des Theaters in seinen Spielstätten auf 50% der ansonsten möglichen Maximalauslastung reduziert werden muss. Somit kann nicht mehr allen Theaterinteressierten, die bereits Karten im Freiverkauf erworben oder reserviert haben, der Besuch am Wunschtermin ermöglichen werden. Die Mitarbeiterinnen an der Kasse und im Abo-Büro werden Kontakt mit allen Betroffenen aufnehmen und Optionen für einen Termintausch vorschlagen. Der Vorstellungsbesuch für die Inhaberinnen und Inhaber eines Abo-Päckchens ist dem gegenüber gewährleistet.

Die Verordnung sieht außerdem vor, dass der Besuch von Veranstaltungen momentan nur noch für Geimpfte oder Genesene gestattet ist, die zusätzlich einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen müssen. Das Theater ist zudem wie alle Kulturveranstalter ab sofort verpflichtet, die Test-, Impf- und Genesenennachweise grundsätzlich mit digitalen Anwendungen (z. B. der CovPassCheck-App) zu kontrollieren und anhand von Ausweisdokumenten zu überprüfen. Der Theaterbesuch allein mit der Vorlage des gelben Impfpasses ist dadurch nicht mehr möglich, es muss ein QR-Code per App oder in Papierform vorgezeigt werden.

Das Theater Ulm bittet um Nachsicht für diese besonderen Umstände und rechnet mit dem Verständnis seiner Besucherinnen und Besucher, die bisher alle Maßnahmen hervorragend mitgetragen haben.