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Stadt hat Vergabe von Baugrundstücken überarbeitet

Luftbild auf ein Baugebiet

Die Stadt Ulm hat ihre verwaltungsinternen Leitlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken überarbeitet. Gründe waren vor allem der hohe Zuzugsdruck und europarechtliche Vorgaben. Der Gemeinderat hat dem Verwaltungsvorschlag bereits in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause zugestimmt. Ab 1. Dezember ist die softwaregestützte Bauplatzbewerbung freigeschaltet. Wer einen Bauplatz in Ulm erwerben will, kann sich unter www.baupilot.com registrieren. Für Altbewerber gibt es ein besonderes Verfahren.

Neu eingeführt wurde ein Punktesystem für die Vergabe. Je nach persönlicher und familiärer Situation und weiteren festgelegten Kriterien erhalten alle Bauplatzbewerber Punkte. Die Gesamtpunktzahl entscheidet über die Platzziffer auf der Bewerberliste und damit über die Rangfolge bei der Vergabe.

Ein Katalog von sozialen und ortsbezogenen Vergabekriterien gewährleistet eine ausgewogene und gerechte Vergabe. So gibt es Punkte für die Zahl der zum Hauhalt gehörenden Kinder, die familiäre Situation (also Familienstand und ob es pflegebedürftige Angehörige im Haushalt gibt), die persönliche Wartezeit, ehrenamtliches Engagement und Ortsansässigkeit sowie eine Arbeitsstelle in Ulm oder im Gebiet des Stadtentwicklungsverbands Ulm/Neu-Ulm (SUN). Bei den Kriterien „Wartezeit“ und „ehrenamtliches Engagement“ ist die Maximalpunktzahl allerdings auf zehn beziehungsweise fünf Punkte "gedeckelt", damit bleibt der Einfluss dieser beiden Größen auf das Gesamtergebnis begrenzt. Ebenso dürfen ortsbezogene Kriterien höchstens die Hälfte der Gesamtpunktzahl ausmachen. So soll sichergestellt werden, dass einerseits die Bewohnerstruktur in den Stadt- und Ortsteilen stabil bleibt, gleichzeitig aber auch Auswärtige eine echte Chance auf einen Bauplatz in Ulm haben.

Der bewährten bisherigen Vergabepraxis entsprechend gilt weiterhin: Bewerbern darf im Stadtgebiet Ulm kein Baugrundstück oder Eigenheim gehören oder kein Bauplatz gehört haben.

Die bisherigen Bewerber werden in das neue System übertragen. Schriftlich wurden sie dazu auf eine wichtige Frist hingewiesen: Soll die bestehende Vormerkung unverändert Bestand haben, muss die Anmeldung als Interessent für ein Baugebiet der Stadt Ulm auf jeden Fall bis zum 31. Januar 2019 online oder schriftlich bei der Liegenschaftsabteilung erfolgen. Meldet sich ein Alt-Bewerber erst nach dem 31. Januar 2019, wird er wie jeder andere (Neu-)Bewerber mit dem Datum der Online-Registrierung oder des Posteingangs vorgemerkt.

Derzeit stehen rund 3.300 Interessenten auf der Vormerkliste, die bei der städtischen Liegenschaftsabteilung geführt wird. Dem gegenüber stehen jährlich zirka 50 bis 70 Bauplätze für Einfamilienhäuser, die von der Stadt angeboten werden. Die Nachfrage wird also das Angebot weiterhin deutlich übersteigen. Mit den neuen Leitlinien sollen die Vergabeentscheidung aber transparenter und das Verfahren effizienter gestaltet werden.