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100 Jahre Wahlrecht für Frauen in Deutschland

Fahne von Dominik Lahaye quer

© Dominik Lahaye

Für uns heute eine Selbstverständlichkeit und doch hart erkämpft und erst vor einhundert Jahren eingeführt: das Wahlrecht für Frauen. Eine private Initiative möchte das Jubiläum auch in Ulm im öffentlichen Raum sichtbar machen: Viele Fahnen sollen im Stadtbild an dieses wichtige Grundrecht erinnern. Die Stadt fördert die Aktion, indem sie ihre Fahnenmasten zur Verfügung stellt, auch Rathaus und Schwörhaus werden beflaggt.

Am 12. November 1918, einen Tag nach dem Waffenstillstand von Compiègne, hatte der Rat der Volksbeauftragten sein Regierungsprogramm vorgestellt. Darin enthalten war auch eine Wahlrechtsreform, die das Wahlrecht für Frauen vorsah. Schon zum 30. November 1918 wurde das aktive und passive Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger im Reichswahlgesetz festgeschrieben, die erste Wahl fand am 19. Januar 2018 statt.

Dieses denkwürdige Jubiläum sollte im Stadtbild sichtbar werden, fand Anja Stemshorn und lud Ulmer Künstlerinnen und Künstler, Grafikerinnen und Grafiker ein, sich mit dem Thema „100 Jahre Wahlrecht für Frauen“ auseinanderzusetzen und Motive für Fahnen zu entwerfen. Gemeinsam mit Daniela Kluthe-Neis organisierte sie den Druck und Verkauf der Fahnen. Die Fahnen sollen von Mitte November bis in den Februar nächsten Jahres hinein im öffentlichen Raum auf das Jubiläum hinweisen.

Info: Auch Privatpersonen können (bis 13.11.) Stofffahnen im Format 0,80x1,60 m zum Selbstkostenpreis von 12 Euro erwerben. Erhältlich sind die Fahnen unter anderem bei Gutes von Hier in der Herrenkellergasse 9 und in der Buchhandlung Jastram am Judenhof.