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Artenschutz bei der Pflege von Bäumen, Hecken und Sträuchern beachten

Gehölzrückschnitt

© Stadt Um

Bäume, Hecken, Sträucher und Gebüsche sind Lebensraum für Insekten, Vögel und andere Tiere. Zu deren Schutz regelt das Bundesnaturschutzgesetz das Schneiden und Fällen von Bäumen und Büschen. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Ulm jetzt im Frühling hin. So dürfen Hecken und Sträucher in der Zeit von 1. März bis 30. September nicht entfernt werden.

Kleinere Pflegemaßnahmen fallen jedoch nicht unter diese strengen Regeln. Jederzeit erlaubt sind beispielsweise

  • Pflegeschnitt von Formhecken (zum Beispiel Liguster, Hainbuche oder Thuja)
  • Auslichten und Verjüngen von Obstbäumen, Beeren- und Ziersträuchern
  • Sommerschnitt an Obstbäumen
  • Rückschnitt von Gehölzen aus Verkehrssicherheitsgründen bzw. zur Freihaltung des Lichtraumprofils von Straßen und Gehwegen (3 Meter freie Höhe über Geh- und Radwegen, 4,50 Meter freie Höhe über Fahrbahnen)
  • Notwendiges Roden und Fällen bei geringfügigem Gehölzbewuchs bei zulässigen Baumaßnahmen

Das Fällen von Bäumen außerhalb des eigenen Gartens ist von 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten. Auch im eigenen Garten gilt es, Rücksicht auf dort lebende Tiere zu nehmen. Aus artenschutzrechtlichen Gründen müssen Bäume vor jeder Fällung daraufhin untersucht werden, ob sie als Brut- oder Nistplätze geschützter Arten dienen. Sollten beispielsweise Vögel auf dem Baum brüten, muss man mit der Fällung bis zum Ende der Brutzeit warten. Ist dies aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich, ist vorher ein entsprechender Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen. Sollten im Baum Nester oder Baumhöhlen vorhanden sein, muss immer die Naturschutzbehörde informiert werden, die prüft, ob eine artenschutzrechtliche Befreiung erforderlich ist. Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Fragen von Gartenbesitzern beantwortet die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Ulm, Telefon 0731 161-6042, -6045 oder -6085.