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Fortbildung zum Schwerbehindertenrecht im Rathaus

Gruppe im großen Sitzungssaal

Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurden auch die Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung (SBV) als rechtlich selbständige  Interessenvertretung für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Beschäftigte erweitert. Schwerbehindertenvertretungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen im Arbeitsleben und benötigen hierfür umfangreiche rechtliche Kenntnisse. Nach den Neuwahlen der SBV in Betrieben, Einrichtungen und Behörden im November 2018 ist der Schulungsbedarf enorm gestiegen. Mit Unterstützung des Referenten des Integrationsamtes Stuttgart, Herrn Lukas, hat die Schwerbehindertenvertreterin der Stadt Ulm, Frau Lieschke, Arbeitgebern im Stadt- und Alb-Donau-Kreis eine Fortbildung  zum Schwerbehindertenrecht  im Ulmer Rathaus angeboten, zu der sich 30 Interessenten angemeldet haben.

Über Inklusion behinderter Menschen wird viel berichtet, aber in der Praxis wird sie noch nicht von allen Beteiligten gelebt und unterstützt. Manchmal wird sie auch falsch ausgelegt. Barrieren für Menschen mit Behinderungen sind mit Herausforderungen verbunden, denen sich, auch bedingt durch steigende Anforderungen im Arbeitsprozess, nicht alle Führungskräfte mit der erforderlichen Achtsamkeit stellen. Bundesweit ist  in der Beschäftigungspolitik der Arbeitgeber ein Kurswechsel zu verzeichnen; aber er reicht nicht aus, um allen Menschen mit Behinderungen, die sich dem ersten Arbeitsmarkt stellen können, Chancengleichheit zu gewährleisten.

Mit dem folgenden Zitat hat sich der frühere Bundespräsident, Richard von Weizsäcker, an alle Menschen gewandt: "Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann."