Geflügelpest: Aufhebung der Stallpflicht im Alb-Donau-Kreis und in der Stadt Ulm
Anlass der Verordnungen war ein Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Neu-Ulm bei Gerlenhofen und Ludwigsfeld nahe der Grenze zum Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm. Infolge der hochansteckenden Seuche verendeten dort in kurzer Zeit über 2.000 Wildvögel. Zwischenzeitlich wurde auch bei Lachmöwen, die bei Dietenheim im Alb-Donau-Kreis und an der Donau in der Stadt Ulm gefunden wurden, das Geflügelpestvirus H5N1 diagnostiziert.
Da das Seuchengeschehen im Landkreis Neu-Ulm stark rückläufig ist und seit dem 9. Mai 2023 keine weiteren Wildvögel mit Geflügelpest im Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm gefunden wurden, gelangten das Landratsamt und die Stadt Ulm - auch unter Berücksichtigung des Tierschutzaspektes - nach einer Risikoabwägung zur Entscheidung, die Aufstallungspflicht aufzuheben. Vorbehaltlich eines neuen ausufernden Seuchengeschehens endet die Gültigkeit der Allgemeinverfügungen und die darin verfügten kreisweiten Stallpflichten für Geflügel mit Ablauf des Sonntags, 21. Mai 2023.