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Schnelltest-Angebot zu den Abschlussprüfungen im Schuljahr 2020/2021

Die Stadt Ulm macht allen Schülerinnen und Schülern, die an den Abschlussprüfungen 2021 teilnehmen, ein ergänzendes Testangebot in den Ulmer Testzentren. Das freiwillige Angebot gilt für die Ulmer Schulen in städtischer und freier Tägerschaft sowie für alle Schularten. Der Vorteil liegt darin begründet, dass diese Testungen von medizinisch geschultem Personal durchgeführt werden; dadurch ist die Testung sehr valide, d.h. mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kommt es zu keinen falsch-positiven Testungen. Eine Testpflicht zur Teilnahme an den Abschlussprüfungen besteht nach derzeitiger Rechtslage nicht.

Terminvereinbarung

Prüfungsteilnehmende werden gebeten, frühzeitig online einen Testtermin zu vereinbaren. Wer sich testen lassen möchte, muss sich vorher online anmelden. Ohne Terminvereinbarung kein Test, lautet die Regel. Die Termine können über folgende Links vereinbart werden:

TERMINE | Theatro, Hirschstraße 12, 89073 Ulm

TERMINE | Messe Ulm – Halle 3, Böfinger Str. 50, 89073 Ulm

TERMINE| Donaubad (Drive-In), Wiblinger Str. 55, 89231 Neu-Ulm

Bei sehr hoher Nachfrage, werden die Öffnungszeiten der Testzentren ausgedehnt, um jedem Prüfungsteilnehmenden einen Schnelltest anbieten zu können.

Ergänzende Öffnungszeiten an SONNTAGEN, erstmals ab 09.05.2021 für Schülerinnen und Schüler die ihre Prüfungen an einem Montag haben:

Theatro, Hirschstrasse 12, 89073 Ulm
09.05. / 16.05. / 13.06. und 04.07. von 12:00 bis 18:00 Uhr

Donaubad (Drive-In), Wiblinger Str. 55, 89231 Neu-Ulm
09.05. / 16.05. / 13.06. und 04.07. von 12:00 bis 18:00 Uhr

Kurzfristige PCR-Tests bei einem positiven Schnelltest

Im Testzentrum Theatro, Hirschstrasse 12, 89073 Ulm, kann ausschließlich für diesen Personenkreis von Schüler/-innen, von Montag bis Freitag, bis 13 Uhr - ohne Terminvereinbarung - ein PCR-Test durchgeführt werden, bei dem das Ergebnis bis 22 Uhr am selben Tag vorliegen wird. Hierzu ist ein spezielles Formular notwendig, dass über die jeweilige Schulleitung zur Verfügung gestellt wird.

Diese Möglichkeit soll dazu dienen, dass wenn jemand vor dem Prüfungstag ein positives Ergebnis eines Schnelltest vorliegen hat, noch die Möglichkeit eingeräumt bekommt, diesen Schnelltest mit einem PCR Test überprüfen zu lassen.

Die Kosten für einen PCR-Test, der zur Bestätigung eines positiven Schnelltests direkt vor einer Abschlussprüfung notwendig ist, werden durch die Stadt Ulm übernommen. Das Testergebnis wird ausschließlich der getesteten Person mitgeteilt und nicht an die Stadt Ulm übermittelt. Sollte dieser PCR-Test negativ ausfallen, kann die/der Schüler/in an der Prüfung am Folgetag teilnehmen. Die Absonderung für positiv getestete Personen, bei denen die Testung mittels eines Schnelltests durchgeführt wurde, endet sofort mit dem Vorliegen des negativen PCR-Testergebnisses. Das Testergebnis sollte aber an das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Gesundheit gefaxt werden (Fax-Nr.: 0731/185-1738), damit der/die betroffene Schüler/-in aus dem System genommen wird. Wichtig: In diesem Fall muss nicht auf die Aufhebung der Absonderung durch das Gesundheitsamt gewartet werden. Diese Regelung gilt für Schüler/innen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg.