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Baugebiet in Jungingen: Verfahren gestoppt

Grund ist ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Sigmaringen

Geländeplan von Jungingen

Erneut geht ein Bewerberpaar gegen die Vergabe der Bauplätze in Jungingen im Baugebiet „Unter dem Hart“ gerichtlich vor, nachdem das Ergebnis der unter notarieller Aufsicht erfolgten Verlosung der vorderen Rangplätze am 28. Februar 2023 in der Albhalle in Ulm-Jungingen allen Bewerbenden von der Vergabestelle bekannt gegeben wurde.

16. März 2023

Die 40 zum Zuge gekommenen Auswahlberechtigten wurden bereits aufgefordert, die Bauplätze auszuwählen. Bis das Gericht entscheidet, ist der Verkauf der Baugrundstücke gestoppt. Die Antragsteller sehen sich in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt, weil die Vergabeleitlinie die Zahl der anzurechnenden Kinder auf drei beschränkt und Junginger Bewerbende für ihre Ortsansässigkeit eine höhere Punktzahl erhielten als Bewerbende aus anderen Stadtteilen bzw. Ortschaften.

Für die Stadt Ulm bedeutet das Gerichtsverfahren einen erneuten Verzug bei der Vermarktung der Bauplätze. Der Erste Bürgermeister der Stadt Ulm, Martin Bendel, erklärt dazu: „Wir mussten zwar mit einem solchen Szenario rechnen. Für die betroffenen Familien, die seit Jahren auf einen Bauplatz für ihr Eigenheim warten, ist das aber mehr als ärgerlich.“ Bendel gibt sich zuversichtlich, denn die neue Vergabeleitlinie wurde auf der Grundlage intensiver Beratungen in den städtischen Gremien und nach den Vorgaben der ersten Gerichtsentscheidung gestaltet. Er unterstreicht: „Wir gehen fest davon aus, dass sie einer gerichtlichen Überprüfung Stand halten wird.“

Die Stadt Ulm wird die Bewerbenden über den Ausgang dieses Gerichtsverfahrens und den weiteren Gang des Vergabeverfahrens informieren.