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Ulmer Häckselplätze öffnen wieder

Baumschnitt und Äste

© EBU

Die Häckselplätze der Stadt Ulm sind ab dem 26.06.2021 wieder geöffnet. Privathaushalte und Gewerbebetriebe haben bis einschließlich 18.07.2021 die Möglichkeit auf den Häckselplätzen holzigen Baum-/Strauch- und Heckenschnitt sowie Wurzelstöcke (bis 20 cm Durchmesser) in haushaltsüblichen Mengen anzuliefern. Äste sollten mindestens daumendick sein. Andere Gartenabfälle wie Gras-/Rasenschnitt, Laub, dünnere Äste sowie Pflegeschnitt von Buchs-, Thuja- und Ligusterhecken, Efeu und Rosenschnitt sind nicht auf die Häckselplätze zu bringen sondern auf den Gartenabfallplätzen abzugeben.

Gartenabfallplatz oder Häckselplatz – Wohin mit dem Gartenabfall?

Auf den Gartenabfallplätzen werden ganzjährig (Ausnahme: Gartenabfallplatz Eggingen und Wiblingen haben von Anfang Dezember bis Ende Februar geschlossen) alle Gartenabfälle zur Entsorgung bzw. Weiterverarbeitung zu Humus angenommen. Dagegen haben die 20 Ulmer Häckselplätze nur während drei fester Zeiträume über das Jahr geöffnet und sind ausschließlich zur Abgabe holziger Gartenabfälle bestimmt.

Insbesondere Gras-/Rasenschnitt darf auf den Häckselplätzen nicht abgegeben werden, da dieser zur Gefährdung des Grundwassers führt. Bei der Lagerung und beginnenden Verrottung des Schnittguts entstehen sogenannte Gärsäfte. Aufgrund des unbefestigten, geschotterten Untergrunds der Häckselplätze können diese Gärsäfte unkontrolliert in den Boden versickern und das Grundwasser belasten. Aus diesem Grund appelliert die EBU an die Bürgerinnen und Bürger für die Abgabe von Gras-/Rasenschnitt ausschließlich die Gartenabfallplätze aufzusuchen, die aufgrund Ihrer geteerten Bodenfläche keine Versickerung der entstehenden Gärsäfte in den Untergrund zulassen.

Informationen zur Lage und den Öffnungszeiten der Häcksel- sowie Gartenabfallplätze finden sich sind auf der EBU-Webseite www.ebu-ulm.de/abfall/recylclinghoefe-und-sammelstellen.php.

Die EBU weisen darauf hin, dass auf allen Recyclinghöfen, Garten- und auch Häckselplätzen die allgemeingültigen Hygieneregeln im Rahmen der Corona-Pandemie einzuhalten sind.

Aktuelle Informationen zu besonderen Regelungen der Müllentsorgung aufgrund der Corona-Pandemie werden auf der EBU-Webseite www.ebu-ulm.de unter der Rubrik „Aktuell“ regelmäßig bekannt gegeben.