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Kein Durchkommen für Feuerwehrauto bei Testfahrt

Falschparken an Straßen und Radeln in Fußgängerzonen keine Kavaliersdelikte

Ein Feuerwehrauto fährt in der Nacht durch eine eng beparkte Straße.

Symbolbild

Regelmäßig testet die Feuerwehr gemeinsam mit den Bürgerdiensten, ob ein Löschfahrzeug im Ernstfall problemlos durch die Straßen an seinen Zielort gelangen könnte. Am 12. Juni 2019 in den Abendstunden fand eine Kontrollfahrt am Eselsberg statt. Dabei fuhren die Feuerwehrleute gezielt Bereiche an, die im täglichen Einsatz Probleme bereiten könnten.

In der Tat zeigte sich, dass die Straßenbreite wegen falsch geparkter Autos oft stark eingeengt war. Besonders kritisch war die Lage an der Ecke Plapperäcker/ Zeitbeerenweg: Hier waren mehrere Autos so nah der Kreuzung abgestellt, dass der Löschwagen die Kreuzung überhaupt nicht überqueren konnte.

Generell gilt, dass man vor oder hinter einer Kreuzung beziehungsweise Einmündung einen Abstand von fünf Metern einhalten muss. Es mag als Kavaliersdelikt erscheinen, diesen Abstand nicht einzuhalten. Im Ernstfall kann dies jedoch lebensrettende Zeit kosten, wie die Kontrollfahrt gezeigt hat. Deshalb bitten Feuerwehr und Bürgerdienste dringlich darum, sich an die Regel zu halten. Dies schont nicht zuletzt den eigenen Geldbeutel - Wer erwischt wird, muss eine Strafe zahlen. Die während der Testfahrt ausgestellten Strafzettel betrugen im Schnitt 15 €.

Auch wer mit dem Rad durch eine Fußgängerzone radelt, gefährdet andere. Nicht selten kommt es zu brenzligen Situationen. Deswegen kontrollierten der gemeindliche Vollzugsdienst der Bürgerdienste und das Polizeipräsidium Ulm am 11. und 12. Juni in der Hirschstraße und der Platzgasse, jeweils am späten Nachmittag. Dabei hielten sie insgesamt 139 Radfahrerinnen und Radfahrer an, die mit einem Bußgeld von 15 € verwarnt wurden.