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Parkraummanagement: Einführung von Parkzonen in der Innenstadt und Mischparken ab August

A, B, C statt 100, 101, 301 und 401: Ab August 2022 werden die Bewohnerparkzonen in der Innenstadt neu strukturiert und umbenannt. Die Bereiche 301 und 100 werden zusammengefasst und heißen ab August Bereich B. Die derzeitigen Bereiche 101 und 401 gehören dann zum neuen Bereich C und die bisherigen Bereiche, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner eine gelbe und blaue Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten haben, gehören künftig zum Bereich A beziehungsweise C.

Doch nicht nur die Bezeichnung der Parkzonen ändert sich: Sie werden auch neu eingeteilt. Vor allem aber führt die Stadt Ulm im August zeitgleich das sogenannte "Mischparken" ein. Das betrifft dann nicht nur Innenstadtbewohnerinnen und -bewohner, sondern alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die in der Ulmer Innenstadt parken möchten.
Um die Parkregelungen in der gesamten Innenstadt zu vereinheitlichen, wird die gesamte Innenstadt ab August in drei Parkzonen aufgeteilt. Dies bedeutet konkret, dass die Bereiche A, B und C neue Parkzonen bilden, die einmalig, jeweils am Anfang und am Ende einer Zone beschildert werden. Die bekannten Parkbeschilderungen "Parken mit Parkschein" entfallen im August nach und nach.

In den Zonen gelten - bis auf die Ausnahmen Fischerviertel, Unter der Metzig und Auf dem Kreuz, wo ein reines Bewohnerparken gilt - folgende neue Parkregelungen:

  • Bewohnerinnen und Bewohner mit einem (kostenpflichtigen) Parkausweis dürfen in ihrer jeweiligen Zone auf allen verfügbaren öffentlichen Parkplätzen den ganzen Tag hinweg und ohne Höchstparkdauer parken.
  • Alle anderen können, unabhängig davon, in welcher Zone sie sich befinden, auf jedem freien Parkplatz werktags von 9 bis 22 Uhr mit einem Parkschein parken. Die Höchstparkdauer beträgt zwei Stunden.
  • Zwischen 22 und 9 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist das Parken gebührenfrei und ohne Höchstparkdauer für alle möglich.
    Die alte Beschilderung wird ab August nach und nach demontiert und eine neue Beschilderung angebracht. Die Stadt bittet die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer den Umstellungsprozess aufmerksam zu verfolgen und sich diesem anzupassen.
    Die Einteilung der neuen Parkzonen ist auf der Homepage der Stadt Ulm unter dem Stichwort Bewohnerparkausweis zu finden.

Erneuerung der Parkmarkierungen im Fischerviertel
Im Zuge der Einführung des neuen Parkraummanagements wird auch die Markierung der Parkplätze im Fischerviertel erneuert. Die neue Markierung soll die Parkplätze deutlich kennzeichnen, denn außerhalb dieser Flächen ist Parken verboten. Beim Fischerviertel handelt es sich um einen großen verkehrsberuhigten Bereich, umgangssprachlich auch als "Spielstraße" bezeichnet. Innerhalb dieser Bereiche müssen sich Fahrzeuge nicht nur an die Schrittgeschwindigkeit halten, sie dürfen auch ausschließlich auf besonders gekennzeichneten Flächen abgestellt werden.