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Stadt erlässt Allgemeinverfügung zu den "Spaziergängen": Künftig nur noch freitags und auf fester Route

Die Stadt erlässt eine neue Allgemeinverfügung, die die Versammlungen der "Spaziergänger" auf den Freitag und auf einen festgelegten Innenstadtbereich beschränken, weil sie die öffentliche Sicherheit gefährdet sieht. Damit reagiert das Rathaus auf die seit Monaten stattfindenden "Spaziergänge", die in Ulm - im Gegensatz zu vielen anderen Städten - weiterhin nicht bei der Versammlungsbehörde angemeldet werden. Die neue Allgemeinverfügung gilt ab Freitag, 22. Juli, und ist - vorläufig - befristet bis Ende des Jahres. Stadt und Polizei sind entschlossen, ihre Einhaltung mit robusten Kräften durchzusetzen.

Da Unbeteiligte und Anwohner über unzumutbare (Lärm-)Belästigungen klagen, "Spaziergänger" zunehmend verbal aggressiv auf Ansprachen durch Polizei und Bürgerdiensten reagieren, jede Kooperation verweigern und es verstärkt zu massiven Eingriffen in den Straßen- bzw. Schienen- und Busverkehr gekommen ist, hat die Stadt sich in Absprache mit der Polizei zum Erlass der Verfügung entschlossen. Wie Oberbürgermeister Gunter Czisch betont, bleibe das Recht der Meinungs- und Versammlungsfreiheit davon unberührt. "Wie in der Schwörrede gesagt: Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind Grundrechte, die besonderen Schutz genießen. Daran rütteln wir nicht. Aber inzwischen ist ein Punkt erreicht, der die Erteilung von beschränkenden Auflagen erfordert."

Beschränkende Auflagen, das bedeutet: Es werden Ort, Zeit, Dauer und - bei Umzügen - auch die Wegstrecke angeordnet sowie Auflagen (wie beispielsweise Zahl der vom Veranstalter zu stellenden Ordner, Hinweis auf das Verbot zum Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole und Gesten) erteilt. "Wir haben dabei nicht zu beurteilen, was Gegenstand der Versammlung ist, wofür oder wogegen sich die Demonstrierenden aussprechen", betont der Leiter der Ulmer Bürgerdienste, Rainer Türke. "Eine Versammlung kann nicht "verboten" werden, weil uns das Thema nicht passt."

Sondern es gehe um die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit: "Die sogenannten Spaziergänger "belagern" regelmäßig am Montag und am Freitagabend für mehrere Stunden die Ulmer Innenstadt. Dabei wechseln sie unvermittelt die Laufrichtung und versuchen dadurch gezielt, sich den verkehrslenkenden Maßnahmen der Polizei zu entziehen. Damit sind ausreichend sichernde und ordnende Maßnahmen, die einerseits den möglichst störungsfreien Verlauf der Versammlung sicherstellen und andererseits Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausschließen sollen, für uns nicht möglich", stellt Türke fest. Die planmäßige Nichtanmeldung der "Spaziergänge" stellt aus Sicht der Stadt damit eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar.

Die Stadt rechnet zwar nicht damit, dass die regelmäßigen Versammlungen der Spaziergänger damit enden. "Aber wir erwarten, dass sich die Spaziergänger endlich an rechtsstaatliche Spielregeln halten - so wie alle anderen", sagt Czisch.

Den komplatten Text der Allgemeinverfügung können Sie hier nachlesen: Allgemeinverfügung zur räumlichen und zeitlichen Beschränkung der montags und freitags in Ulm stattfindenden "Spaziergänge" (0,31 MB, pdf)