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Wichtige Informationen zu versendeten Grundsteuerjahresbescheiden für das Kalenderjahr 2023

Aktuell haben alle Grundsteuerpflichtigen von der Stadt einen Grundsteuerjahresbescheid für das Jahr 2023 erhalten, und zwar unabhängig davon, ob eine Veränderung eingetreten ist. Aufgrund eines neuen Programms hat sich lediglich die Darstellung der Grundsteuerbescheide geändert.

Die Stadt Ulm weist nochmals daraufhin, dass die Festsetzung der Grundsteuer, wie bisher, noch auf Basis der noch derzeit geltenden bundesgesetzlichen Grundlagen erfolgt ist. Das bedeutet, die Berechnung der Grundsteuer erfolgt noch nach altem, bisherigen Recht. Die Neuregelung greift erst für die Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025. Bis einschließlich 2024 ändert sich an der bisherigen Bewertung der Grundstücke nichts.

Hinweis zur Grundsteuerveranlagung nach neuem Recht ab 2025:
Die Stadt Ulm wird voraussichtlich im Januar 2025 aufgrund der "Neubewertung" an alle Grundbesitzer neue Grundsteuerbescheide versenden.

Fragen zur Grundsteuererklärung oder zum neuen Grundsteuerwertbescheid bzw. Grundsteuermessbescheid bitten wir direkt an das zuständige Finanzamt zu richten, da für die Bewertung des Grundstücks weiterhin die örtlichen Finanzämter zuständig sind.
Für die Gemeinde ist nach § 184 Abgabenordnung dieser Grundsteuermessbescheid als Grundlagenbescheid bindend.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform, insbesondere zur Abgabe der Grundsteuererklärung, finden Sie auch unter www.grundsteuer-bw.de, oder auch auf der Homepage der Stadt Ulm unter https://ulm.de/grundsteuer.