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Die Heilmeyersteige wird zur Eselsbergsteige - Hinweise für Anwohner und Eigentümer

Ausstellung zur Umbenennung der Heilmeyersteige - DIE VERANSTALTUNG IST BIS EINSCHLIESSLICH 19.04.2020 ABGESAGT!!

Die Straße "Heilmeyersteige", benannt nach dem Gründungsrektor der Universität Ulm, wird im Rahmen des Fahrplanwechsels im Dezember 2020 einen neuen Namen erhalten. Dies hat der Gemeinderat mehrheitlich am 19. Februar beschlossen.

Die neue Anschrift wird zum 13. Dezember 2020 - zeitgleich mit dem neuen ÖPNV-Fahrplan - wirksam. Ab dann heißt die Straße offiziell "Eselsbergsteige". Im Vorfeld werden die Straßenschilder und die Namenszüge an der Bushaltestelle ausgetauscht.

Alle Leistungen der Stadt Ulm, die im Zusammenhang mit der Umbenennung stehen, werden gebührenfrei erbracht, sprich es entstehen keine Kosten für die Bürgerinnen und Bürger. Ab Montag, 2. November 2020, können die Betroffenen ihre Personalausweise und - sofern vorhanden - ihre KFZ-Zulassung und Anwohnerparkausweise ändern lassen. Die meisten Betroffenen werden ein hohes Eigeninteresse haben, ihre Dokumente zeitnah ändern zu lassen; generell wird empfohlen, dies nach Startmöglichkeit am 2. November innerhalb der nächsten darauffolgenden Monate zu veranlassen.

Die Aktualisierung von Personalausweis und KFZ-Zulassung kann man in einem der vier dezentralen Dienstleistungszentren (Eselsberg, Söflingen, Wiblingen, Böfingen) erledigen. Für den Personalausweis kann man alternativ auch die Bürgerdienste in der Olgastraße 66 aufsuchen, für die KFZ-Zulassung die KFZ-Zulassungsstelle in der Schillerstraße 30. Wer einen Anwohnerparkausweis besitzt, kann diesen bei den Bürgerdiensten in der Olgastraße 66 oder bei der Servicestelle Verkehr in der Münchner Straße 2 aktualisieren lassen.

Der Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass enthält keine Adressangabe und muss deshalb nicht geändert werden. Gleiches gilt für den Führerschein. Auch im Schwerbehindertenausweis, den das Landratsamt Alb-Donau-Kreis für Ulmer Bürgerinnen und Bürger ausstellt, ist keine Adresse vermerkt. Damit dem Landratsamt die aktuellen Kontaktdaten vorliegen, empfiehlt es sich jedoch, ihm die Adressänderung trotzdem mitzuteilen.

Verträge von Dokumenten wie Testamente, Urkunden, Teilungserklärungen und Mietverträge behalten ihre Gültigkeit und müssen daher nicht direkt geändert werden. Die Änderung der Straßenbezeichnung kann später - gegebenenfalls zusammen mit anfallenden inhaltlichen Änderungen - durchgeführt werden.

Öffentliche Leistungen wie die Aktualisierung des Grundbuches oder des Einwohnermeldewesens werden durch die Verwaltung selbständig durchgeführt; hierbei entstehen keine Kosten für die Betroffenen. Eine Änderung der Straßenbezeichnung in Dokumenten wie Grundstückskaufverträgen oder bereits getätigten Einkommensteuererklärungen ist nicht notwendig.

Betroffene sollten prüfen, welchen Einrichtungen und Dienstleistern sie ihre neue Adresse mitteilen sollten, z.B. Banken und Versicherungsanbietern. Diese Adressänderungen sind kostenfrei, die Betroffenen müssen jedoch selbst tätig werden und die Änderung an die jeweiligen Einrichtungen weitergeben.

Kosten, die zum Beispiel für die Aktualisierung von Visitenkarten oder Briefpapier anfallen, können nicht von der Stadt übernommen werden.