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Haus des Jugendrechts eröffnet im Mai

Christian Nill, Iris Mann und Christof Lehr unterschreiben im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine Vereinbarung

In der Schaffnerstraße nimmt bald das "Haus des Jugendrechts" seinen Betrieb auf. Hier werden verschiedene Behörden eng zusammenarbeiten, um zu verhindern, dass jugendliche Straftäter und Straftäterinnen dauerhaft in die Kriminalität abgleiten. Am 19. Februar unterzeichneten die beteiligten Institutionen eine entsprechende Kooperationsvereinbarung.

Eines der wesentlichen Ziele der engen Zusammenarbeit wird sein, Verfahrenslaufzeiten zu verkürzen und pädagogische Angebote zu entwickeln. Die Jugendkriminalität soll langfristig reduziert werden. Im Haus werden Gespräche mit den betroffenen Jugendlichen stattfinden.

In der Einrichtung werden rund 15 Mitarbeitende der Polizei, drei Sozialpädagogen/ -innen der städtischen Jugendhilfe im Strafverfahren, ein Vertreter der Staatsanwaltschaft und eine Verwaltungskraft vor Ort sein. Polizeipräsident Christian Nill (Polizeipräsidium Ulm), Bürgermeisterin Iris Mann (Stadt Ulm) und Leitender Staatsanwalt Christof Lehr (Staatsanwaltschaft Ulm) unterzeichneten die entsprechende Vereinbarung. Weitere Kooperationspartner, mit denen im Rahmen des Projekts zusammengearbeitet wird, sind das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises sowie die Amtsgerichte Ulm und Ehingen.

„Im zukünftigen Haus des Jugendrechts sollen staatliche Reaktionen auf Straftaten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen beschleunigt, die behördenübergreifende Zusammenarbeit optimiert und damit die Jugendkriminalität langfristig reduziert werden“, so Bürgermeisterin Iris Mann.

Dem kann Leitender Oberstaatsanwalt Christof Lehr nur zustimmen: „Im Haus des Jugendrechts werden Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe jungen Menschen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, schnell die Konsequenzen ihres Tuns verdeutlichen, ihnen aber auch auf sie abgestimmte erzieherische Hilfe anbieten.“

Auch Ulms Polizeipräsident Christian Nill betont die klaren Vorteile des örtlich und sachlich engen Miteinanders der Kooperationspartner: „Im Kampf gegen Jugendkriminalität arbeiten im Haus des Jugendrechts Staatsanwaltschaft, Stadt und die Polizei eng zusammen,“ führt er seine Erwartungen an die neue Kooperation aus. „So können wir die bisher relativ lange Zeit von der Tat bis zu den Konsequenzen verkürzen. Es hat gezeigt, dass wir auf diese Weise straffällig gewordene Jugendliche wieder auf den rechten Weg bringen können. Wir freuen uns auf die enge Zusammenarbeit mit den anderen Behörden unter einem Dach.“

  • ein schneller Informationsfluss zwischen allen beteiligten Institutionen im Hinblick auf delinquente Kinder und Jugendliche (im Rahmen des gesetzlichen Datenschutzes)
  • die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung institutionsübergreifender Handlungsstrategien zur Bekämpfung der Jugendkriminalität
  • die zeitnahe, wirkungsvolle und angemessene Reaktion auf delinquentes Verhalten
  • die verstärkte Vermittlung sinnvoller und bedarfsgerechter sozialpädagogischer Angebote
  • die differenzierte Ausgestaltung der Diversionsstrategie und der damit verbundenen erzieherischen Maßnahmen
  • die Verkürzung der Bearbeitungszeiten
  • Opferbelange sollen unter anderem durch einen Opfer- und Wiedergutmachungsfonds gestärkt werden. Der Ausgleich soll möglichst zeitnah zum Ereignis erfolgen. Durch effektive Antigewaltprogramme wird ein präventiver Opferschutz umgesetzt
  • die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards für die Bearbeitung von Jugendsachen im Haus des Jugendrechts.

Das Haus des Jugendrechts ist ein Konzept, das auf die gleichnamige Einrichtung in Stuttgart zurückgeht. Sie eröffnete dort im Jahr 1999. Seitdem wurden in Baden-Württemberg noch in Pforzheim, Mannheim und Heilbronn Häuser des Jugendrechts geschaffen.