Verwaltungsgericht Sigmaringen lehnt Eilantrag der AfD gegen die Stadt Ulm ab
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat den Antrag der AfD
auf Überlassung des Saals im Bürgerzentrum Eselsberg für eine Veranstaltung am
kommenden Samstag, 9. Februar, abgelehnt.
Das Gericht begründet die Entscheidung mit der fehlenden
Legitimation des Prozessvertreters der Antragsteller. Der Anwalt handelte
offensichtlich nicht im Auftrag der AfD. Die Gerichtsentscheidung bestätigt
damit die von der Stadt schon im Vorfeld des Gerichtsverfahrens geäußerte
Einschätzung, dass hier eine Gruppe von Privatpersonen auftrete, die keinen
Anspruch auf eine Zulassung in das Bürgerzentrum Eselsberg hat.
Oberbürgermeister Gunter
Czisch begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
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