Navigation und Service

Springe direkt zu:

Verwaltungsgericht Sigmaringen lehnt Eilantrag der AfD gegen die Stadt Ulm ab

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat den Antrag der AfD auf Überlassung des Saals im Bürgerzentrum Eselsberg für eine Veranstaltung am kommenden Samstag, 9. Februar, abgelehnt.

Das Gericht begründet die Entscheidung mit der fehlenden Legitimation des Prozessvertreters der Antragsteller. Der Anwalt handelte offensichtlich nicht im Auftrag der AfD. Die Gerichtsentscheidung bestätigt damit die von der Stadt schon im Vorfeld des Gerichtsverfahrens geäußerte Einschätzung, dass hier eine Gruppe von Privatpersonen auftrete, die keinen Anspruch auf eine Zulassung in das Bürgerzentrum Eselsberg hat.

Oberbürgermeister Gunter Czisch begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.