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7. Runder Tisch Gastgewerbe im Rathaus: Für eine grünere, leisere und zugleich lebendigere Innenstadt

Ein reichlich gedeckter Tisch in einem Ulmer Restaurant

© UNT

Am vergangenen Freitag, 2.Dezember, haben sich Vertreter des organisierten Gastgewerbes, des Ulmer-City-Marketing e.V. und Oberbürgermeister Gunter Czisch zur aktuellen Situation ausgetauscht. Auch Vertreter*innen der Gemeinderatsfraktionen waren zu dem Treffen eingeladen. Der Runde Tisch war während der Corona-Krise 2020 eingerichtet worden und tagte nun bereits zum siebten Mal. Er soll beibehalten werden, weil "er sich bewährt hat", sagte Czisch.

Wie Citymanagerin Sandra Walter berichtete, hätten die Besucherzahlen in der Ulmer Innenstadt nahezu wieder das Niveau von 2019 erreicht. Allerdings lägen die Einzelhandelsumsätze deutlich darunter. Hier werde ein verändertes Kaufverhalten aufgrund steigender Inflation und der hohen Energiekosten besonders deutlich. Für die Betriebe stellen außerdem die steigenden Betriebskosten, neben dem Mangel an qualifiziertem Personal, ein großes Problem dar. Schnelle Lösungen seien nicht in Sicht.

OB Czisch plädierte dafür, offensiv dafür zu werben, dass ein unbeschwer-tes Shoppen in der Ulmer Innenstadt jetzt wieder möglich sei: "Ulm bietet ein Einkaufserlebnis, das mehr ist als Bestellklicken vor dem Bildschirm." Er berichtete über die verschiedenen geplanten Aktivitäten und Programme, die seitens der Stadt speziell für die Belebung der Ulmer Innenstadt vorangetrieben werden. "Der Innenstadtdialog hat nun die Phase der konkreten Umsetzung erreicht. Der große Bogen für Ulm 2030 heißt: grünere, leisere und zugleich lebendigere Innenstadt. Wir werden in den kommenden Jahren Maßnahmen realisieren, die unmittelbar die Aufenthaltsqualität steigern. Dies kombinieren wir mit Aktionen zur Belebung der Innenstadt und mit Maßnahmen zur umweltfreundlicheren Mobilität."

Weiteres wichtiges Thema der Sitzung war die Genehmigung der Außen-bewirtschaftungsflächen ab 1. April 2023. Hierzu wurde das weitere Vorgehen besprochen. Im Vorfeld hatte es bei Ortsterminen bereits einen engen Austausch zwischen den Gastronomen und Bürgerdiensten über eine angemessene Nutzung des öffentlichen Raums für die Außengastronomie gegeben. In den allermeisten Fällen wurden für beide Seiten gute Lösungen erzielt. Ab dem 1. April gelten dann in Ulm wieder die vor der Pandemie erhobenen Sondernutzungsgebühren für die Außenbewirtschaftung. "Ein Signal, das zeigt: Auch hier kehren wir zur Normalität zurück", sagte Czisch.