Navigation und Service

Springe direkt zu:

Sicherheitshinweis: Eisplatten auf Fahrzeugen

Meldung des Polizeipräsidium Ulm vom 5. Januar 2022:

Der Winter stellt hohe Anforderungen an Fahrzeuge und deren Fahrer. Denn bei Temperaturen um den Gefrierpunkt entstehen besondere Gefahren. Fahrer, insbesondere von Lastern, Transportern und deren Anhängern oder Aufliegern, müssen vor der Abfahrt alle Fahrzeuge prüfen und darauf achten, dass von ihnen keine Gefahren ausgehen.

Eine solche Gefahr kann aber gerade von den großen Dächern ausgehen, wenn sich dort Schnee sammelt oder Wasser zu Eisplatten gefriert. Diese Eisplatten können für andere lebensgefährlich werden, da sie durchaus geeignet sind, Fahrzeugscheiben zu durchschlagen. Sie können auch Ausweichmanöver verursachen und so zu Unfällen führen.

So auch am 5. Januar 2022: Gegen 12.45 Uhr meldete ein aufmerksamer Fahrer auf der B311 im Landkreis Biberach, Höhe Ertingen, dass der Lastwagen vor ihm Eisplatten verlieren würde. Die Polizei stoppte den Sattelzug bevor Schlimmeres passieren konnte. Sie klärten den 46-Jährigen über die Gefahren auf. Zur Sicherheit musste er das restliche Eis vom Dach des Aufliegers entfernen. Der Zeuge verhielt sich richtig und umsichtig. Weil er darüber hinaus den Abstand zum Lastwagen einhielt, entstand kein Sachschaden. Der Lastwagen-Fahrer erhielt eine Verwarnung.

Gefährliche Dachlasten wie Schnee und Eis müssen deshalb vor Fahrtantritt entfernt werden. Autofahrer sollten bei entsprechenden Witterungen damit rechnen, dass Ihnen von einem vorausfahrenden Fahrzeug eine Eisplatte entgegenkommen kann. Auch aus diesem Grund sollten sie ausreichend Abstand halten und nach Möglichkeit auf ein Überholen verzichten. Grundsätzlich muss jeder Kraftfahrzeugführer seine Fahrzeuge eis- und schneefrei halten. Gerade auch in der Übergangszeit von der kalten zur wärmeren Jahreszeit können die Tücken der Kälte auftreten. Dabei ist dies nicht überraschend, sondern stets zu erwarten. Wer vorsorgt, schafft diese Gefahren aus dem Weg und hilft, dass alle sicher ankommen. Sollte sich dennoch ein Unfall durch die Eisplatten ereignen, drohen dem Verursacher bis zu 120 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg oder eine Strafanzeige.