Keine Sondernutzungserlaubnisse für einzelne Weihnachtsstände in der Innenstadt
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes und die immer noch auf hohem Niveau befindlichen regionalen Infektionszahlen sprechen aus Sicht der Stadt aber eindeutig gegen Verkaufsstände in der Fußgängerzone. Die Beispiele Neu-Ulm und Günzburg zeigen außerdem, dass selbst kurzfristige Genehmigungen widerrufen werden müssen, wenn das Infektionsgeschehen dies erfordere, selbst wenn der wirtschaftliche Schaden dadurch groß sei. Auch wenn er die Existenzsorgen der Weihnachtsmarktbeschicker verstehe, habe derzeit der Infektionsschutz Priorität, sagte Czisch.
Die Ulm-Messe, Veranstalterin des traditionellen Ulmer Weihnachtsmarktes, hatte in den zurückliegenden Monaten versucht, den beliebten Markt doch noch in reduzierter Form stattfinden zu lassen. Mehr als 50 Beschicker hatten sich um einen der zehn möglichen Standorte beworben. „Wir hätten es uns anders gewünscht“, bedauerte Czisch die nun endgültige Absage.