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Circus Krone darf Wildtiernummern in Ulm zeigen

Zwei Elefanten in einer Zirkusmanege

Circus Krone, der gegen die Stadt Ulm geklagt hat, darf im April seine Wildtiernummern in Ulm zeigen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat eine entsprechende Beschwerde der Stadt zurückgewiesen. Die Stadt Ulm bedauert, dass die kommunale Widmungshoheit keine ausreichende Rechtsgrundlage bietet, um die Zurschaustellung von Wildtieren zu verbieten.

Die Stadt konnte sich mit einer entsprechenden Verbotsklausel in den Vermietungsrichtlinien ihrer Messegesellschaft, die auch den Volksfestplatz vermietet, auch in zweiter Instanz nicht durchsetzen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) sieht im Wildtierverbot der Stadt Ulm einen unzulässigen Eingriff in die Berufsfreiheit des Zirkusunternehmers. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Das bekannte Müncher Zirkusunternehmen hatte gegen die Stadt Ulm im Eilverfahren eine einstweilige Anordnung erwirkt, um trotz des bestehenden Wildtierverbots der Stadt Ulm sein Gastspiel im April 2020 mit Wildtieren durchführen zu können. Die Stadt Ulm legte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen dem Verwaltungsgerichtshof zur Überprüfung vor, um Rechtsklarheit zu schaffe.

Erster Bürgermeister Martin Bendel: "Für die Stadt Ulm besteht nun Rechtsklarheit. Wir respektieren selbstverständlich die Gerichtsentscheidung und werden Circus Krone den Platz für das geplante Gastspiel zur Verfügung stellen." Allerdings bedauere die Stadtverwaltung, dass die kommunale Widmungshoheit für öffentliche Einrichtungen keine ausreichende Rechtsgrundlage biete, um die Zurschaustellung von Wildtieren zu verbieten. Dem veränderten Verständnis der Bevölkerung über den artgerechten Umgang mit Wildtieren könne daher nur der Gesetzgeber nachkommen, indem er hierfür die erforderlichen Rechtsgrundlagen schaffe.