Neuer einheitlicher Tarif auf Parkplätzen
Die Bewirtschaftungszeiten der Parkplätze wird ebenfalls vereinheitlicht: Künftig ist ein Parkschein überall montags bis samstags zwischen 9 und 20 Uhr zu lösen. Die neue Tarifstruktur gilt fortan auch beim Handyparken. Neu ist zudem, dass an den E-Ladesäulen in Bereichen mit parkscheinpflichtigen Plätzen ein Parkschein zu lösen ist.
Übergeordnetes Ziel der Verkehrspolitik für Ulm ist es, den Kfz-Verkehr zugunsten der Aufenthaltsqualität und der damit verbundenen verbesserten Lebensqualität zu reduzieren. Dazu gehört auch, dass möglichst wenig Parksuchverkehr entsteht und die Fahrzeuge hauptsächlich in Parkhäusern abgestellt werden. Um dies zu erreichen, ist nicht nur eine Reduzierung des Stellplatzangebotes, sondern auch die Erhöhung der Parkgebühren der oberirdischen Stellplätze ein Steuerungselement, welches die Stadt Ulm hier anwendet. Der neue Tarif sorgt dafür, dass das Parken auf den oberirdischen Flächen nicht günstiger ist als in den Parkhäusern.
Zum 1. September 2022 ist geplant, weitere Vereinheitlichungen beim Parken umzusetzen. So soll dann bis auf wenige Ausnahmen in der gesamten Innenstadt flächendeckendes Mischparken eingeführt werden. Dies bedeutet, dass Bewohner*innen, Beschäftigten und Besucher*innen künftig alle Parkplätze zur Verfügung stehen sollen. Ferner soll im kommenden Jahr auch die Bewirtschaftungszeit auf den Zeitrahmen von 9 bis 22 Uhr ausgeweitet werden.