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Kita- und Schulbeginn: Was tun, wenn ein Kind Krankheits- und Erkältungssymptome zeigt?

Am 31. August und 1. September öffnen die Kindergärten wieder nach den Sommerferien, am 14. September beginnt das neue Schuljahr. Viele Eltern sorgen sich um ihre Kinder und den Betrieb von Schulen und Kindertageseinrichtungen in Pandemie-Zeiten. Das Landesgesundheitsamt hat eine Handreichung herausgegeben, wie in Kitas und Schulen vorgegangen werden soll, wenn ein Coronaverdacht besteht oder sich der Verdacht bestätigt.

„Unsere Schulen und Kindergärten haben sorgfältig Hygienekonzepte erstellt. Dort wird alles getan, um die Ansteckungsgefahr gering zu halten“, sagt Bürgermeisterin Iris Mann. „Wir sollten aber trotzdem auch darauf vorbereitet sein, was zu tun ist, wenn Kinder Krankheits- und Erkältungssymptome zeigen - das gilt insbesondere für Urlaubsheimkehrer. Aber natürlich auch für alle anderen, denn schließlich beginnt auch bald die ganz normale Schnupfenzeit.“

Der Gesundheitsamt-Leitfaden legt fest, dass ein Kind zuhause bleiben muss, wenn es fiebert (ab 38,0 °C), einen trockenen Husten hat oder der Geruchs- oder Geschmacksinn gestört ist. Schnupfen allein ist - genau wie gelegentlicher Husten und Halskratzen - kein Grund, das Kind daheim zu behalten.

Sollte das Kind so starke Symptome zeigen, dass es einen Arzt braucht, sollten die Eltern keineswegs mit dem Kind in die Praxis fahren, sondern telefonisch Kontakt aufnehmen. Die Ärztin oder der Arzt werden dann entscheiden, ob ein Test auf das Coronavirus sinnvoll ist. Wird ein Test durchgeführt, bleiben die Kinder bis zur Mitteilung des Ergebnisses zuhause. Wichtig ist, dass Schule oder Kindergarten von den Eltern informiert werden.

Sollte der Test positiv ausfallen, darf das Kind frühestens zehn Tage nach dem Auftreten der ersten Krankheitsanzeichen und wenn es außerdem 48 Stunden lang symptomfrei war, wieder die Schule oder die Betreuungseinrichtung besuchen.

Zeigt das Kind nur milde Symptome, reicht es abzuwarten, bis die Krankheitsanzeichen verschwunden sind, das Kind für mindestens 24 Stunden fieberfrei und auch sonst wieder fit ist. Für gesunde Geschwisterkinder gilt: Sie dürfen die Kindertageseinrichtung oder Schule uneingeschränkt besuchen, sofern sie keiner Quarantäne durch das Gesundheitsamt unterliegen.

Über die Kitas und über die Schulsekretariate erhalten Eltern bei Bedarf ein Formular, das die Wiederzulassung ihres Kindes in Kita oder Schule bescheinigt.

Die Handreichung des Landesgesundheitsamts haben wir für Sie in der rechten Spalte zum Download zur Verfügung gestellt.

Bitte bringen Sie am ersten Tag nach den Ferien eine ausgefüllte und unterschriebene Gesundheitsbestätigung mit in die Kita.

Sie können den Vordruck in der rechten Spalte herunterladen.

Am kommenden Montag beginnt in Baden-Württemberg wieder die Schule - diesmal Präsenzunterricht und mit eingeschränkter Maskenpflicht. Wir zeigen allen Grundschülern in diesem Video, worauf Ihr in der Schule achten müsst. Wir wünschen Euch einen guten Start ins neue Schuljahr und genießt die Zeit mit Euren Freunden.