Gänstorbrücke für LKW gesperrt
Im Jahr 2018 wurde die
Gänstorbrücke eingehenden Untersuchungen unterzogen. Ziel war es, ein
Instandsetzungskonzept zu entwickeln. Nach Untersuchungen an den
Stahlspanngliedern der Spannbetonbrücke musste jedoch festgestellt werden, dass
die Gänstorbrücke nicht mehr sanierungsfähig ist. Die aktiven und durch Tausalz
verursachten Korrosionsvorgänge lassen sich nicht mehr stoppen und führen
unweigerlich zu weiteren Schädigungen, deren Ausmaß die Standsicherheit der
Brücke massiv gefährdet hätten. Dieser Befund bedeutet aber gleichzeitig auch,
dass sich der Gesamtzustand der Brücke durch die fortlaufende Nutzung bis zu
einem Neubau ab 2024 unweigerlich und irreversibel weiter verschlechtern wird.
Der weitere Betrieb der Gänstorbrücke bis zu diesem Zeitpunkt ist nur durch die
ständige Überwachung des Bauwerkszustandes möglich und vertretbar. Zu diesem
Zweck wurde ein Monitoringsystem eingebaut, das Verformungen unter Belastung
registriert, aufzeichnet und bei Überschreitungen von Grenzwerten Alarm
auslöst.
Seit dem
Einbau des Monitoringsystems wurden mehrere ungenehmigte Überfahrten durch
Schwerverkehrsfahrzeuge mit Gewichten zwischen 50 und 77 Tonnen registriert,
die jeweils das für die Brücke zulässige Gesamtgewicht von 40 bzw. derzeit 24
Tonnen massiv überschritten haben. Mittlerweile hinterlässt jede weitere
Überfahrt bleibende Verformungen an den Spannstählen, was in der Folge bis zu
deren Bruch und dem Verlust der Standsicherheit der Brücke führen kann. Daher
sieht sich die Stadt Ulm in Zusammenarbeit mit der Stadt Neu-Ulm im Interesse
der weiteren Nutzbarkeit dieser für die beiden Städte wichtigen Donauquerung
gezwungen, die Gänstorbrücke für Lastkraftwagen, d.h. für Fahrzeuge mit einem
Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen zu sperren. Gleichzeitig wird die
zulässige Höhe auf 3,20 m begrenzt. Die Einhaltung der Höhenbegrenzung wird
durch den Einbau von Querbalken in der festgelegten Höhe garantiert. Die
Beschränkungen sind am 12.08.2019 in Kraft getreten.
Für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und des THW sowie für Linienbusse des ÖPNV gelten Sonderregelungen. Sie können die Gänstorbrücke auch weiterhin befahren.