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Gesundheitsamt verfügt Ausgangsbeschränkungen für den Stadtkreis Ulm

Streifen in schwarz-gelb als Wiedererkennung für die Thematik "Corona in Ulm"

Das Gesundheitsamt im Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat heute (12. April 2021) per Allgemeinverfügung Ausgangsbeschränkungen für den Stadtkreis Ulm für die Zeit zwischen 21 und 5 Uhr erlassen. Sie treten am Mittwoch, 14. April um 0 Uhr in Kraft, werden also in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch rechtswirksam. Rechtsgrundlage für die Verfügung von Ausgangsbeschränkungen ist die Corona-Verordnung des Landes.

Die vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten 7-Tage-Inzidenzwerte für Ulm lagen am vergangenem Wochenende über bzw. knapp unter 150 / 100.000. Nach einem deutlichen Anstieg in kurzer Zeit, liegen die Werte für Ulm seit vergangenem Donnerstag über 130 / 100.000 Einwohner. Das Infektionsgeschehen ist diffus. Dies gemeinsam mit dem raschen Anstieg der Infektionen weist auf die große Gefahr eines exponentiellen Wachstums hin. Die bisher getroffenen Maßnahmen reichen nicht, um die davon ausgehende Gefahr spürbar zu begrenzen. Über die Ausgangsbeschränkung sollen die Kontakte weiter reduziert werden.
Während der Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr darf man sich nur noch aus triftigem Grund außerhalb der Wohnung aufhalten. Dazu zählen unter anderem die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, dringende medizinische Behandlungen, die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts oder unaufschiebbare Ausbildungszwecke.

Landrat Heiner Scheffold, der die Allgemeinverfügung unterzeichnete, verwies in diesem Zusammenhang beispielhaft auch auf die Vorgänge am vergangenen Wochenende. „Die von der Polizei festgestellten rund 320 Verstöße gegen die Corona-Verordnung in Ulm und im Umland sind ein weiteres Zeichen dafür, dass bei diesen hohen Inzidenzwerten nächtliche Ausgangsbeschränkungen notwendig sind, um die Kontakte weiter zu reduzieren. Wir müssen die dritte Welle bremsen“, sagte Landrat Scheffold. Auch das Infektionsgeschehen im Kreisgebiet werde man deshalb weiter genau beobachten. Das Landesgesundheitsamt wies für Sonntag, 11. April für den Alb-Donau-Kreis einen Wert von 124,3 / 100.000 Einwohner aus.

Die Corona-Verordnung des Landes sieht Ausgangsbeschränkungen dann vor, wenn alle bislang getroffenen Beschränkungen nicht ausreichen, um das Infektionsgeschehen wirksam einzudämmen. Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hatte vor Kurzem ausdrücklich die stringente und verantwortungsvolle Anwendung der gestuften Beschränkungsmaßnahmen der Corona-Verordnung betont, wozu auch das Mittel der Ausgangsbeschränkung gehört. Dabei sieht das Landessozialministerium die Inzidenz von 150 / 100.000 Einwohner als den Wert, ab dem Ausgangsbeschränkungen zu verhängen sind.

Grundlage der Allgemeinverfügung ist die derzeit gültige Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Diese finden sie hier: Corona-Verordnung