Kein Parken mehr vor der Staufermauer
Ab dem 1. Oktober wird - auf Anregung aus dem Ulmer Gemeinderat - das Parken entlang der sogenannte Staufermauer unterhalb des Weinhofs nicht mehr erlaubt sein. Die mächtige Mauer gehört zu den wenigen historischen Bauten, die aus der Frühzeit der Stadt noch erhalten sind. Sie ist Teil der Umwehrung der staufischen Königspfalz auf dem späteren Weinhof. Die Stadt möchte dieses historische Erbe nun besser sichtbar machen, daher soll der Bereich vor der Mauer in der Schwörhausgasse nicht länger als Parkstreifen dienen, sondern wird wieder Gehweg. Ab dem Torbogen bis zum Gasthaus "Zur Zill" ändert sich nichts. Auch das Halten auf der Fahrbahn zum Be- und Entladen bleibt weiterhin erlaubt.