Häufig gestellte Fragen zur Waffenverbotszone
Die Waffen- und Messerverbotszone in Ulm gilt:
- freitags von 20:00 Uhr bis samstags 06:00 Uhr
- samstags von 20:00 Uhr bis sonntags 06:00 Uhr
- an Tagen vor Feiertagen von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Feiertagsmorgens.
Die Ulmer Waffen- und Messerverbotszone umfasst den gesamten Bereich des Ulmer Hauptbahnhofs inklusive des Stegs und der Gleisanlagen bis einschließlich der Frauenstraße. Im Norden wird sie begrenzt von der Olgastraße, im Süden von der Neuen Straße.
Die Waffen- und Messerverbotszone wird durch die Polizei kontrolliert.
Durch den Erlass der Waffen- und Messerverbotszonenverordnung sind keine neuen Kontrollbefugnisse für die Polizei in Kraft getreten. Kommt im Rahmen einer anlassbezogenen Kontrolle der Verdacht auf, dass eine verbotene Waffe dabei ist, hat die Polizei nun die Rechtsgrundlage, dem nachzugehen und bei Bedarf zu reagieren. In den nach Polizeigesetz als "gefährliche Orte" definierten Teilen der Waffenverbotszone sind zudem auch anlasslose Kontrollen erlaubt.
Reizstoffsprühgeräte sind Waffen nach dem Waffengesetz, Tierabwehrsprays (mit entsprechender Kennzeichnung) nicht. Das regelt das Waffengesetz. Daher gilt dies auch in der Waffen- und Messerverbotszone. Es wird empfohlen sich das vorhandene "Pfefferspray" genau anzuschauen. Erlaubt sind -auch innerhalb der Waffenverbotszone- alle "Tierabwehrsprays", auf denen eindeutig erkenn- und lesbar ein unmissverständlicher Vermerk aufgedruckt ist, dass der Spray nur zur Verwendung gegen Angriffe von Tieren vorgesehen ist. Diese Sprays sind im Handel in der Regel frei verkäuflich. Anders ist es mit "Reizstoffsprays": Sie dürfen in keinem Fall in der Waffenverbotszone mitgeführt werden.
Das kommt auf das Taschenmesser an:
Messer mit einer Klingenläge von über 4 cm, die konstruktionsbedingt mit einem Mechanismus versehen sind, der eine ausschwenkbare Klinge so feststehend verriegelt, dass zum Schließen der Klinge ein separater Mechanismus betätigt werden muss, sind in der Waffen- und Messerverbotszone nicht
erlaubt.
Um zu ermitteln, ob die Klinge eines Messers 4 cm überschreitet, ist beim Messen der Klingenlänge die sog. „wirksame Klingenlänge“ entscheidend. Die wirksame Klingenlänge ist die Länge von der Klingenspitze bis zur vorderen Griffkante, die bei einem gerade ausgeführten Stich wirken würde.
Die Waffen- und Messerverbotszonenverordnung der Stadt Ulm enthält Ausnahmefälle, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt zum Beispiel bei Personen vor, die Waffen und Messer in verschlossenen Behältern oder Verpackungen, die einen unmittelbaren Zugriff zeitlich verhindern, bei sich führen, um diese von einem Ort zum anderen zu befördern. Das bedeutet, dass ein Messer so verpackt und/oder in Behältnissen verschlossen ist, dass auf es nicht ohne physischen und zeitlichen Aufwand zugegriffen werden kann.
Ein innerhalb der Waffen- und Messerverbotszone gekauftes Küchenmesser kann wie eben beschrieben, verschlossen - um einen unmittelbaren Zugriff zu verhindern, vom Ort des Kaufes nach Hause transportiert werden.
Ein für das Picknick mitgeführtes Obstmesser ist außerhalb der zeitlichen Eingrenzung in der Waffen- und Messerverbotszone weiterhin möglich.
Eine zeitliche Eingrenzung ist entsprechend des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, d.h. um die Einschränkung der Freiheitsrechte möglichst gering zu halten, erforderlich gewesen. Dieser zeitliche Rahmen wurde auf der einen Seite aufgrund eines leichten Schwerpunkts der polizeilichen Statistik ermittelt. Auf der anderen Seite jedoch hauptsächlich wegen der vielen Menschen, die zu dieser Zeit in der Ulmer Innenstadt unterwegs sind und weil mit eintretender Dunkelheit das Sicherheitsempfinden nachlässt.
Auf das Aufstellen von Hinweisschildern wird verzichtet, da sich dies auf das Sicherheitsempfinden der Menschen, die diesen Bereich betreten eher negativ auswirken könnte. Solche Schilder rufen das Gefühl hervor, dass hier ein besonders gefährlicher Bereich der Stadt betreten wird und würden daher gegen das Ziel der Schaffung eines Sicherheitsempfinden sprechen. Die Ulmer Bürgerinnen und Bürger wurden über die Presse auf die Zone aufmerksam gemacht. Auch überregional wird über Waffen- und Messerverbotszonen berichtet.