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Circus Krone will Gastspiel mit Wildtieren in Ulm erzwingen

Zwei Elefanten in einer Zirkusmanege

Die Stadt Ulm hat sich - wie zahlreiche andere Städte und Gemeinden auch - dazu entschlossen, ihren Festplatz nicht mehr für eine Zurschaustellung von Wildtieren zur Verfügung zu stellen.

Gegenüber einer Anfrage von Circus Krone für die Überlassung des Festplatzes in der Friedrichsau für ein Gastspiel im April 2020 zeigte sich die Stadt demzufolge grundsätzlich offen, freilich mit der Einschränkung, dass der Auftritt von Wildtieren wegen des seit 2016 in Ulm bestehenden Wildtierverbots weiterhin nicht möglich sei.

Circus Krone will das Wildtierverbot jedoch nicht akzeptieren. Das Zirkusunternehmen hat beim Verwaltungsgericht Sigmaringen am 13.09.2019 in einem Eilverfahren einen Beschluss erwirkt, wonach die Stadt Ulm verpflichtet sein soll, dem Zirkus die Friedrichsau für sein Gastspiel mit Wildtieren zur Verfügung zu stellen.

Das Verwaltungsgericht ist der Auffassung, dass das von immer mehr Städten und Gemeinden verhängte Wildtierverbot den Zirkusbetrieben die Grundlage für ihre Berufsausübung entzieht. Die Stadt Ulm ihrerseits sieht sich durch die Anordnung des Gerichtes massiv in ihrer vom Grundgesetz garantierten kommunalen Gestaltungsfreiheit eingeschränkt. Städte und Gemeinden steht es nämlich grundsätzlich frei darüber zu entscheiden, für welchen Zweck sie ihre freiwilligen Einrichtungen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen bzw. wie sie die Nutzung derselben ausgestaltet wollen. Sich auf dieses kommunale Recht beziehend hat die Stadt Ulm nun entschieden, gegen den Beschluss vorzugehen und hat fristgerecht Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt.

Bundesweit sind zu den kommunalen Wildtierverboten unterschiedliche Gerichtsentscheidungen ergangen. Das Verwaltungsgericht München (M 17 K 13.2449) und das VG Berlin (VG 1 L 233.19) halten kommunale Wildtierverbote für zulässig, andere Verwaltungsgerichte sehen die Berufsfreiheit verletzt. Weder der Verwaltungsgerichtshof für Baden-Württemberg noch das Bundesverwaltungsgericht haben bis dato in diesem rechtlich komplexen Thema eine für Städte und Gemeinden verbindliche Entscheidung gefällt. Die Stadt Ulm hat sich nun dazu entschieden, die Eilentscheidung des VG Sigmaringen durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg überprüfen zu lassen.