Nächtliches Mähroboter-Verbot soll Igel schützen
Die nächtliche Nutzung von Mährobotern in Ulm ist ab sofort untersagt. Die Stadt Ulm hat als untere Naturschutzbehörde eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die zum 27. November 2025 in Kraft tritt. Ziel der Regelung ist der Schutz von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren, die in den Abend- und Nachtstunden besonders aktiv sind und durch autonom und geräuscharm arbeitende Mähroboter gefährdet werden können. Das Verbot gilt von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang. Bürgerinnen und Bürger können die genauen Zeiten online abrufen, beispielsweise unter https://wetterdienst.de/Deutschlandwetter/Ulm_(Donau). Ausgenommen sind Mähroboter in geschlossenen Räumen oder auf Gründächern. Auf Antrag können Ausnahmen erteilt werden, wenn keine Gefahr für Tiere besteht oder ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt.
Hintergrund der Regelung ist der deutliche Rückgang der europäischen Igelbestände, der auch in Deutschland dokumentiert ist. Schneide- und Mähgeräte wie Mähroboter, Motorsensen oder Freischneider stellen eine nicht zu unterschätzende Gefahr für Igel und weitere Gartentiere dar. Besonders nachts können Igel, Amphibien, Reptilien wie Blindschleichen, Insekten, Spinnentiere und kleine Säugetiere schwer verletzt oder getötet werden, da die meisten Mähroboter Tiere erst bei direktem Kontakt erkennen. Wissenschaftliche Untersuchungen des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung bestätigen, dass dies bei fast allen Modellen der Fall ist. Igel reagieren bei Gefahr nicht durch Flucht, sondern rollen sich schützend zusammen. Das macht sie besonders verletzlich.
Die Tiere sind vor und nach dem Winterschlaf vermehrt auf Nahrungssuche und fallen häufig den Geräten zum Opfer. Um Schäden zu vermeiden, empfiehlt die Stadt zusätzlich, den Garten naturnah zu gestalten und Rückzugsräume wie Igelhäuser oder Gebüsche zu schaffen. Eine kurze Sichtkontrolle des Rasens vor jedem Mähvorgang kann ebenfalls Leben retten.
Die Allgemeinverfügung tritt mit sofortiger Vollziehung in Kraft. Ein Widerspruch gegen die Verfügung hat keine aufschiebende Wirkung. Verstöße gegen das naturschutzrechtliche Verletzungs-/Tötungsverbot können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden; bei vorsätzlichen Handlungen gegen streng geschützte Arten drohen strafrechtliche Konsequenzen. Die Stadt Ulm möchte mit dieser Maßnahme sicherstellen, dass die nachtaktive Tierwelt geschützt wird, während die Nutzung von Mährobotern tagsüber weiterhin möglich bleibt.
Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an die Abteilung Umweltrecht und Gewerbeaufsicht der Stadt Ulm wenden.