Spielbetrieb am Theater Ulm wird fortgesetzt
Die Verordnung sieht außerdem vor, dass der Besuch von Veranstaltungen momentan nur noch für Geimpfte oder Genesene gestattet ist, die zusätzlich einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen müssen. Das Theater ist zudem wie alle Kulturveranstalter ab sofort verpflichtet, die Test-, Impf- und Genesenennachweise grundsätzlich mit digitalen Anwendungen (z. B. der CovPassCheck-App) zu kontrollieren und anhand von Ausweisdokumenten zu überprüfen. Der Theaterbesuch allein mit der Vorlage des gelben Impfpasses ist dadurch nicht mehr möglich, es muss ein QR-Code per App oder in Papierform vorgezeigt werden.
Das Theater Ulm bittet um Nachsicht für diese besonderen Umstände und rechnet mit dem Verständnis seiner Besucherinnen und Besucher, die bisher alle Maßnahmen hervorragend mitgetragen haben.