Navigation und Service

Springe direkt zu:

Neuer Mietspiegel für Ulm und Neu-Ulm: Fortschreibung belegt moderat steigende Mieten

Eine Reihe von Häusern, die bunte Fassaden und kleine Dachgiebel besitzen.

Turnusgemäß haben die Städte Ulm und Neu-Ulm ihren qualifizierten Mietspiegel von 2019 fortgeschrieben. Fortschreibung bedeutet: Für den Mietspiegel 2021, der ab dem 12. November für die Dauer von zwei Jahren gilt, wurden die Daten nicht neu erhoben, sondern die Werte von 2019 wurden auf der Grundlage des vom Statistischen Bundesamtes ermittelten "Verbraucherpreisindex" fortgeschrieben. Daraus ergibt sich eine Erhöhung der Mieten in Ulm und Neu-Ulm nach Preisindex um rund 2,9 Prozent.

Beide Städte hatten 2015 erstmals anhand bestehender Mietverträge die tatsächlich gezahlten Mieten ermittelt. Ein Institut hatte dafür mehrere tausend repräsentativ ausgewählte Haushalte um Auskunft gebeten und die Daten ausgewertet. Weil das Verfahren zwar sehr genau, aber auch sehr aufwändig ist, wird ein solcher "Qualifizierter Mietspiegel" nur alle vier Jahre erstellt, und die Daten nach zwei Jahren an den Preisindex angepasst.
Ulm und Neu-Ulm veröffentlichen den Mietspiegel online. Er kann kostenlos als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Parallel ermöglicht ein Online -Rechner die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Die Mieten reichen nach dem neuesten Mietspiegel in Ulm und Neu-Ulm von 7,19 Euro bei einer Wohnung mit über 120 Quadratmeter (Baujahr 1919 bis 1955) bis zu 14,72 Euro für eine zwischen 2010 und 2019 gebaute 30-Quadratmeter-Wohnung. Es gibt eine Reihe von Zu- und Abschlägen, die Einfluss auf die vom Mietspiegel erlaubte Miete haben können. Beispielsweise darf die Miete bis zu drei Prozent höher sein, wenn es in einem Gebäude mit weniger als fünf Geschossen einen Aufzug gibt. Ist beispielsweise die nächste ÖPNV-Haltestelle mehr als 300 Meter entfernt, ist ein Abschlag von drei Prozent von der Vergleichsmiete möglich.

Und: Bei Erstvermietungen von Neubauten sind Vermieter nicht an den Mietspiegel gebunden. Allerdings: Übersteigt die übliche Miete vergleichbarer Wohnungen den Betrag um mehr als 20 Prozent, ist sie unangemessen. Ein Vermieter macht sich strafbar, wenn er unter vorsätzlicher Ausnutzung einer Zwangslage des Mieters eine Miete verlangt, die in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung steht, das heißt die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 Prozent übersteigt - das wäre Mietwucher. Bei Mieterwechsel darf die Miete nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Miete einer vergleichbaren Wohnung liegen. Bei Mieterhöhungen von laufenden Verträgen gibt es eine Kappungsgrenze: maximal 15 Prozent in drei Jahren.

Ziel des gemeinsamen Qualifizierten Mietspiegels beider Städte ist es, so schreiben Oberbürgermeister Gunter Czisch und seine Neu-Ulmer Amtskollegin Katrin Albsteiger in ihrem Vorwort, "mit dem Mietspiegel Ulm/Neu-Ulm 2021 Mietern und Vermietern ein Höchstmaß an Transparenz und Rechtssicherheit zu bieten".