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In Ulm hält man sich weitgehend an die Regeln

31. März 2020

Zwei Fußballtore auf einer Wiesenfläche

Nach der ersten Woche (23. bis 29. März 2020), in der die verschärften Kontaktbeschränkungen der Landesregierung gelten, stellt Oberbürgermeister Gunter Czisch fest: "Die Ulmerinnen und Ulmer halten sich an die Regeln." Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst haben trotz des bis Sonntag schönen Wetters keine gravierenden Verstöße festgestellt. Dort, wo doch ausnahmsweise drei oder mehr Personen im öffentlichen Raum zusammenstehend angetroffen wurden, seien die Treffen nach einem kurzen Verweis rasch aufgelöst worden.

Probleme bereitet hat dagegen der gut besuchte Wochenmarkt, doch dort sollen künftig mit eigenem Ordnungspersonal die Besucherströme besser entzerrt werden.

"Ganz offensichtlich ist es inzwischen überall angekommen, wie wichtig es zu unser aller Schutz ist, dass die Verhaltensregeln konsequent angewandt werden", sagt Czisch. Abstand halten, Kontakte meiden, zuhause bleiben, dies bleibe weiterhin oberstes Gebot, betont das Stadtoberhaupt. "Auch in den kommenden Wochen!" Czisch warnt mit Nachdruck vor einer zu frühen Lockerung der Beschränkungen: "Dann wären alle bisherigen Maßnahmen für die Katz und wir würden doch in die Situation geraten, die wir gerade vermeiden wollen."

Czisch hält es für verfrüht, ja gefährlich, schon jetzt über zeitnahe Lockerungen zu diskutieren: "Wer heute positiv getestet wird, hat sich vor zehn bis vierzehn Tagen angesteckt. Unsere Statistiken hinken also zeitlich nach, darum sind belastbare Aussagen, ob die Maßnahmen wie erwartet wirken, jetzt noch gar nicht möglich."

Czisch appelliert mit Nachdruck an alle Ulmerinnen und Ulmer, die Regeln weiterhin zu befolgen, "auch wenn das schwer fällt, wenn jetzt der Frühling anbricht". Für uneinsichtige Zeitgenossen hat er ebenfalls eine ganz klare Botschaft: "Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst kontrollieren weiterhin streng. Es geht gerade nicht um ein Kavaliersdelikt." Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz sind eine Ordnungswidrigkeit, in gravierenden Fällen können sie auch als Straftat gelten. Das Gesetz sieht besonders strenge Strafen vor: Bis zu 25.000 Euro Bußgeld oder bis zu zwei Jahren Haft drohen demjenigen, der sich nicht an die gesetzlichen Auflagen hält.